Welche Gesellschaftsform bringt für den Versicherten Vorteile - die Versicherung auf gegenseitigkeit oder die als Aktiengesellschaften organisierten Versicherungsgesellschaften?
Im Dezember 2006 wurde der Abschluss der Übernahme der Winterthur Versicherung durch den französischen AXA-Konzern bekannt. Insgesamt setzt sich damit ein Konzentrationsprozess im Versicherungsbereich fort. Die Großen der Branche wachsen weiter. Für den Verbraucher allerdings wird der Markt durch die Übernahmen nicht übersichtlicher. In der Regel bleiben die Marken bestehen, überwiegend bei den Vertriebswegen und in den Abwicklungen jedoch sollen die Übernahmen entweder neue Kunden erschließen oder Kosten einsparen. Eine wichtige Frage hierbei ist: In wessen Interesse wird dies gemacht? Bedeuten die Übernahmen und Fusionen günstigere Versicherungstarife oder bessere Abwicklungen für die Versicherten – oder geht es um die Interessen dritter – zum Beispiel der Aktionäre?
Wenn man die Versicherungen vergleichen möchte, hat man dazu fernab der Werbeaussagen der Selbstdarstellungen nur wenige Möglichkeiten. Eine davon ist die Rechtsform der Versicherungsgesellschaft: Ist es eine Versicherung auf Gegenseitigkeit oder ist es eine Aktiengesellschaft. Beide richten Ihre Tarife an den Interessen ihrer Versicherten aus – wobei die Aktiengesellschaften allerdings zusätzlich die Interessen Ihrer Aktionäre im Hinterkopf haben müssen. Bei Versicherungen auf Gegenseitigkeit (VVaG) sind die Versicherten Mitglieder in dem Versicherungsverein – Gewinne werden nicht an Dritte ausgeschüttet sondern kommen dem Verein bzw. den Vereinsmitgliedern zugute. Allerdings sind in den letzten Jahren eine Reihe von VVaGs in Aktiengesellschaften umgewandelt worden.
Erstaunlich ist, das einige Versicherungsaktiengesellschaften trotz riesiger Gewinne, die sie an Ihre Aktionäre ausschütten, ähnliche Tarife und Leistungen anbieten, wie Versicherungen auf Gegenseitigkeit.
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