Die Private Krankenkasse – eine Absicherung fürs Leben
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Arbeitnehmer deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sowie Selbstständige, Freiberufler und Beamte haben die Möglichkeit sich durch eine Private Krankenversicherung abzusichern

Arbeitnehmer deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sowie Selbstständige, Freiberufler und Beamte haben die Möglichkeit sich durch eine Private Krankenversicherung abzusichern. Die Private Krankenversicherung (PKV) übernimmt die Absicherung gegen Krankheitskosten. Man bezeichnet die privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen, die diese Leistung erbringen, ebenso als Private Krankenversicherungen.

Je nach Umfang kann der Versicherungsnehmer zwischen Vollversicherung, Teilversicherung, welche anteilige Krankenkosten übernimmt, und Zusatzversicherung, für zusätzliche Risiken zur gesetzlichen Krankenkasse, wählen. Für gesetzlich Pflichtversicherte werden auch Zusatzversicherungen angeboten. Diese Umfassen u.a. Krankenhaustagegeld oder Auslandsreiserkranken-Versicherungen.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ermessen sich die Beiträge am individuellem Risiko des Versicherungsnehmers. Die Versicherungsprämien werden altersabhängig je nach Geschlecht und Körperlicher Verfassung berechnet. In der Regel werden Vorerkrankungen, wie Bluthochdruck oder Übergewicht usw. mit einem Risikoaufschlag auf den Beitrag belegt. Liegen schwere oder unberechenbare Erkrankungen beim Antragsteller vor, wird von der PKV meist ein Leistungs-Ausschuss für die entsprechende Krankheit vereinbart. In manchen Fällen kommt es zur Ablehnung des Versicherungsantrags. Familienmitglieder müssen sich im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich versichern.

Die privaten Krankenversicherer stehen in einem harten Wettbewerb miteinander. Es empfiehlt sich also vor dem Abschluss einer PKV genauestens die Leistungen zu vergleichen. Unseriöse Unternehmen werben oft mit niedrigen Tarifen. Diese resultieren daraus, dass der Versicherte als „neu“ angelegt wird, d.h. Leistungen, wie Altersrückstellungen aus vorangehenden Versicherungsverhältnissen werden nicht berücksichtigt. Weiterhin ist zu erwarten das die Beiträge mit dem Lebensalter und dem Risiko unangemessen steigen.

Im Gegensatz dazu orientieren sich seriöse Unternehmen an einem gesetzlich geregelten Standardtarif. Der Tarif orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Einem Versicherungsnehmer ab einem Alter von 55 Jahren und einem Einkommen unter der Bemessungsgrenze sowie einer 10 jährigen Mitgliedschaft bei einer Privaten Krankenversicherung wird die Möglichkeit geboten, in diesen „Standardtarif“ zu wechseln. Der Wechsel ist ab einem Alter von 65 Jahren unabhängig der Einkommensgrenze möglich.

Die richtige Wahl des Versicherungsunternehmens ist wichtig, da sich Leistungen ebenso an der Zugehörigkeit bemessen können. Es ist darauf zu Achten, dass ein Versicherungsunternehmen schon lange am Markt existiert. Die Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit geben ihre Gewinne, im Unterschied zur Aktiengesellschaft, nur an ihre Versicherten weiter. Bei Versicherungen, welche häufig neue Tarife auflegen bzw. sehr viele Tarife anbieten, kann man von einer Benachteiligung im Alter ausgehen. Ebenso unterscheiden sich die Privaten Krankenversicherungen bei den Leistungen. Ein Vergleich vor dem Eintritt oder Wechsel in eine Private Krankenversicherung lohnt sich immer.


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