Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte haften mit ihrem persönlichen Vermögen. Bedenkt man, dass man von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Vermögensschaden entstanden ist, sollte man sich mit einer entsprechenden Versicherung absichern.
Was ist eine D & O Versicherung?
Eine D & O Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung, die Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließen um Schadensansprüche gegenüber Dritten abzusichern. Die D & O Versicherung dient dem Schutz des persönlichen Vermögens und dem Firmenvermögen im Falle eines fehlerhaften Verhaltens.
Der Versicherungsschutz beinhaltet normalerweise alle Organe wie Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat etc. und leitende Angestellte wie z. B. Prokuristen einer Gesellschaft, die „die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ erfüllen müssen.
Welche Besonderheiten gibt es?
Versichert sind Sorgfaltspflichtverletzungen ohne Vorsatz innerhalb des Unternehmens und gegenüber Dritten wie Kunden, Lieferanten etc. Sind Vermögensschäden während der Versicherungszeit entstanden, werden diese ersetzt. Es besteht die Möglichkeit vor Versicherungsbeginn entstandene Schäden mit einzubeziehen. Hier spricht man von einer Rückwärtsdeckung. Hierfür darf aber die Pflichtverletzung nicht vorher bekannt gewesen sein und die Anspruchserhebung darf erst nach Versicherungsbeginn erfolgen. Ebenso gibt es so genannte Nachmeldefristen. Dann besteht die Möglichkeit nach Versicherungsbeendigung innerhalb 6 Monaten bis 3 Jahren Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wo die Pflichtverletzung vor Beendigung des Vertrages zustande gekommen ist. Wird nur die Versicherungsgesellschaft gewechselt, so endet die Nachmeldefrist mit Beginn des neuen Vertrages.
Man unterscheidet zwischen persönlicher und Firmen D & O Versicherung. Die persönliche D & O Versicherung schließt der Geschäftsführer, Vorstandsmitglied etc. für sich selbst ab. Dieses wird in Anspruch genommen, wenn ein Unternehmen über keine D & O Versicherung im Rahmen der Betriebshaftpflicht Versicherung verfügt oder um sich bei Konflikten innerhalb des Unternehmens über eine eigene D & O Versicherung abzusichern. Eine Firmen D & O Versicherung wird durch ein Unternehmen abgeschlossen um alle Personen und Organe abzusichern, die mit der Leitung des Unternehmens beauftragt sind.
Eine zusätzliche Absicherung sog. ODL-Mandate ist in der D & O Versicherung möglich. Das heißt, dass eigene Mitarbeiter, die in andere Unternehmen entsendet werden zusätzlich abgesichert werden können.
Beiträge zur D & O Versicherung sind als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar.
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