Die Frauenministerin will Pflichten auch für Lebenspartner.
Dies sei notwendig, wenn man die automatische gemeinsame Obsorge auf unverheiratete Paare ausdehnen wolle. In Österreich steht bei unehelichen Geburten die Obsorge zunächst der Mutter alleine zu, auch wenn die Eltern im gemeinsamen Haushalt leben. Seit 1989 gibt es die Möglichkeit, die gemeinsame Obsorge bei Gericht zu beantragen, dafür braucht es aber die Zustimmung beider Elternteile.
Väter wolle sie dadurch nicht verschrecken. Doch so einfach zu erreichen ist dieses Ziel nicht. Das Familienrecht ist ein komplexes Gebiet, dass sich für die Belange der Familie, die Betreuung, den Schutz und die Fürsorge kümmert.
Das Familienrecht ist dem Zivilrecht angehörig und dessen Reglungen sind zum größten Teil im bürgerlichen Gesetzbuch zu finden.
Ausgenommen ist die Lebensgemeinschaft, welchem dem separaten Lebenspartnerschaftsgesetz zu geordnet ist. Das Familienrecht ist in verschiedene Unterkategorien unterteilt, die in beispielsweise Kindschafts-, Namens-, Güter- und Unterhaltsrecht gegliedert sind. Auch das Unterhaltsgerecht gehört dazu und umfasst die Regelung für die rechtliche Fürsorge eine minderjährige, unmündige Person.
Ebenfalls im Familienrecht per Gesetz verankert ist der Schutz vor häusliche Gewalt, welches 2002 in Kraft getreten ist und durch neu geankerte Gesetze Schutz den Opfern bietet. Güterrecht ist ein weiterer Zweig des Familienrecht, dass vor allem seit der Änderung im September 2009 für mehr Fairness in der Vermögensregelung bei einer Scheidung sorgen soll. Ebenso ein Teil des Familienrechts ist die Patientenautonomie, die mit einer Änderung - ebenfalls 2009 - nun umfassend die Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen geklärt hat.
Denn zwar waren Patientenverfügungen bisher anerkannt, jedoch erst mit der neuen Gesetzgebung können nun 8 Millionen Menschen, die in Deutschland eine Verfügung besitzen, zukünftig auch auf das Selbstbestimmungsrecht verlassen.
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