Um eine Struktur in viele Abläufe zu bekommen werden diese durch Gesetze oder Rechtsformen geregelt. Da es auch viele kleiner Rechtsformen gibt , werden diese unter verschiedenen Oberbegriffen zusammen gefasst. So verhält es sich auch mit dem Hochschulrecht, das alle wichtigen Vorgänge im Hochschulwesen regelt und sich aus dem Hochschulrahmengesetz und den Landeshochschulgesetzen zusammenfügt und noch interne Informationen enthält. Es lässt sich unter dem Oberbegriff „ Besonderes Verwaltungsrecht“ finden.
Dadurch das dieses Recht von mehren Gesetzen beeinflusst wird kommt es zu unterschieden bei den einzelnen Fakultäten. Unterschiede die sich auf die Rechtssprechung bei Streitfällen auswirken kann. Diese Unterschiede belaufen sich in den meisten Fällen auf Frist und Formvorgaben für die einzelnen Studiengänge, mit Ausnahme derer die von der Zentralenvergabestelle ( ZVS ) verteilt werden. Auf die Vergaben durch die ZVS bei der es vordergründig um Numerus Clausus (NC) Studiengänge, wie Human und Tiermedizin geht, haben die Universitäten keinen Einfluss. Alle anderen Studienplätze werden nach den Kapazitäten der einzelnen Hochschulen vergeben. Hat ein Student auf Grund eines mangels an Kapazitäten eine Ablehnung erhalten, so kann er von seinem Recht der Prüfungsrecht gebrauch machen. Eine weitere Vorrausetzung ist, das er alle Unterlagen in der Form und zu dem Termin wie es die Hochschule gefordert hat eingereicht hat.
Diese Form und Fristvorgaben sind unterschiedlich, da auch die Studiengänge zu verschiedenen Zeiten beginnen, nicht innerhalb eines Bundeslandes, aber zwischen den einzelnen Bundesländern machen sich die Unterschiede bemerkbar.
Nur wer sich an die Frist und Formvorgaben in der richtigen Form gehalten und damit seinen Pflichten nachgekommen ist hat auch einen Anspruch darauf sein Recht einzufordern. Schon die kleinste Abweichung führt dazu das der Rechtsanspruch erlischt.
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