Als Arbeitsrecht werden im Allgemeinen alle Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezeichnet. Arbeitsrechtliche Aspekte müssen also vom Aufsetzen des Arbeitsvertrags über versicherungsrechtliche Konsequenzen bei einem Arbeitsunfall bis hin zur Kündigung des Arbeitsnehmers beachtet werden.
Für den Arbeitgeber sind in jedem Fall gesetzliche Regelungen wie eventuell bestehende Mindestlöhne, Urlaubsansprüche des Arbeitsnehmers, Wochenarbeitszeit und ordentliche Kündigung von Belangen. Um die Sicherheit seiner Arbeiter und Angestellten zu gewährleisten, muss er insbesondere die Vorgaben des Arbeitsschutzes beachten, deren Einhaltung bei Bedarf auch überprüft werden kann. Häufig kommt es zu Streitigkeiten im Arbeitsrecht, wenn eine Kündigung aus Sicht eines Arbeitsnehmers unzulässig ausgesprochen wurde. In erster Instanz entscheidet dann das zuständige Arbeitsgericht über die Rechtmäßigkeit der Kündigung und eventuelle Rechtsfolgen. Oft kommt es in Kündigungsfragen zu Gesetzeskonkurrenzen wenn es beispielsweise um die Kündigung eines Mitarbeiters geht, der aufgrund der Ausübung seiner Religion, aufgrund von Krankheit oder Behinderung gekündigt wurde. Im Arbeitsrecht gibt es weitreichende gesetzliche Vorschriften im Bereich der Kündigung, von der Kündigungsform bis zu den gültigen Kündigungsfristen. Verstößt ein Arbeitgeber gegen eine dieser Auflagen, so kann der Arbeitnehmer Klage einreichen und sein Recht vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Das Arbeitsgericht entscheidet auch über die Höhe von Abfinden, wenn langjährig eingestellte Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber entlassen werden. In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es 3 Instanzen: Die Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht. In allen drei Instanzen wird der Vorsitzende von 2 ehrenamtlichen Richtern unterstützt. Den beiden Streitparteien ist es im Arbeitsgericht überlassen, ob sie sich selbst vertreten wollen oder einen Anwalt hinzuziehen. Die Landesarbeitsgerichte sind ähnlich aufgebaut, wohingegen im Bundesarbeitsgericht 10 Senate vertreten sind und Anwaltspflicht besteht.
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