Rechtsanspruch auf Hartz IV nach Bezug von Arbeitslosengeld
Der Arbeitnehmer, der heute gekündigt wird, hat einen Anspruch, also ein Recht auf Arbeitslosengeld. Dieser Rechtsanspruch besteht jedoch nur, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens für ein Jahr Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden. Das Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 60 Prozent des bisherigen Nettolohns. Problematisch ist, dass das Arbeitslosengeld nur für ein Jahr gezahlt wird, lediglich ältere Arbeitslose erhalten es für zwei Jahre. Nach Ablauf der Bezugsdauer besteht ein Anspruch auf Hartz IV Leistungen. Hartz IV ist im Unterschied zum Arbeitslosengeld eine Sozialleistung. Es kommt dabei nicht darauf an, ob und wie lange gewisse Beiträge gezahlt wurden, sondern allein, ob eine Bedürftigkeit besteht. Das hängt vom sonstigen Einkommen (etwa Unterhalt) und vom Vermögen ab. Die Hartz IV Zahlung wird auch ALG 2, oder ausführlich Arbeitslosengeld 2 genannt. Sie setzt, wie das Arbeitslosengeld 1 einen Antrag voraus. In Deutschland gibt es zur Zeit etwa 6 Millionen Hartz IV Bezieher. Das sind allerdings nicht nur die Arbeitslosen, sondern auch deren Familien, die ebenfalls Hartz IV Zahlungen erhalten. Diese nennt man Sozialgeld. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Hartz IV Leistungen, wenn die Bedürftigkeit gegeben ist. Im Gegenzug hierzu ist der Leistungsempfänger verpflichtet, alle zumutbaren Arbeiten anzunehmen. Das Schlagwort hierfür heißt fördern und fordern.
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