Das Vormundschaftsrecht für Minderjährige
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Das Vormundschaftsrecht für Minderjährige

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     Das Vormundschaftsrecht kommt dann zur Anwendung, wenn Minderjährige Kinder und Jugendliche ihre Eltern verlieren, wie z.B. durch Unfalltod, durch Krankheit oder den leiblichen Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Die Vormundschaft können hier geschäftsfähige Personen übernehmen, wie zum Beispiel Ehepaare, Vereine oder das Jugendamt. Leider bleibt bei der Amtsvormundschaft den einzelnen Beratern nur wenig Zeit sich um die einzelnen Mündel persönlich zu kümmern, da ein Amtsvormund meist mehr als 120 Kinder gleichzeitig betreuen muss. Da bleibt wenig Zeit für einen persönlichen Kontakt. Dies möchte der Gesetzgeber jetzt verbessern, damit den Mündeln eine individuellere Betreuung und Fürsorge zukommen kann.

     Das Ziel ist es einen regelmäßigen Kontakt zwischen Vormund und Mündel herzustellen. Dies soll auch im Gesetz verankert werden. Dazu gehört, dass der Vormund sein Mündel mindestens einmal im Monat trifft, mit ihm aufgetretene Probleme und Sorgen bespricht und gemeinsam nach einer Lösung gesucht wird. Weiterhin sollte der Vormund mindestens einmal im Jahr dem zuständigen Familiengericht über seine Treffen Bericht erstattet und die stattgefundenen Kontakte dokumentieren. Die Anzahl der Fälle, um die sich ein Vollzeit – Beschäftigter Vormund kümmern muss, soll auf maximal 50 Fälle begrenzt werden. Das Vormundschaftsrecht benötigte dringend einer Überarbeitung, da viele Bestimmungen bereits aus dem letzten Jahrhundert stammten und den heutigen Gegebenheiten angepasst werden mussten.
     Ein weiterer Bestandteil des Vormundschaftsrechts ist das Betreuungsrecht, das für volljährige Personen angewandt wird, die aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage sind für sich selbst in ausreichendem Maße zu sorgen. Hier kann der Betroffene selbst, soweit er noch in der Lage ist, eine Person seines Vertrauens mit der Ausstellung einer Vollmacht dazu autorisieren, seine täglichen Geschäfte teilweise oder ganz zu regeln. Ist dies nicht mehr möglich so stellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer von Amts wegen zur Verfügung.

     Wer sich näher über das Vormundschaftsrecht informieren möchte oder eine Beratung in diesem Bereich benötigt sollte sich unbedingt an einen Rechtsanwalt Familienrecht wenden. Die Kanzlei Drexler steht jedem Ratsuchenden mit Rat und Tat in ihren Kanzleien in Bergheim und Kerpen zur Verfügung.


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