Juristische Definitionen sind Worterklärungen bzw. Erläuterungen die dazu dienen das zum Teil sehr abstrakt formulierte Gesetz besser zu verstehen oder auch auf eine gewisse Art und Weise zu übersetzen. Ein kleiner Teil der Begriffe werden im Gesetz legal definiert. Diese Legaldefinitionen stehen in Klammern im Gesetz. Was versteht man zum Beispiel unter einer Körperverletzung? Ab wann ist eine Berührung eine Körperverletzung? Um diese Begriffe richtig auszulegen gibt es juristische Definitionen. Eine Körperverletzung ist zum Beispiel nur dann gegeben wenn sie nicht nur unerheblich war. Für das Studium braucht man in den Klausuren und Hausarbeiten ständig solche Definitionen. Man kommt leider nicht drum herum diese auswendig zu lernen und sie somit in der nächsten Klausur auch parat zu haben. Nichts desto trotz sind die meisten von ihnen nicht all zu schwer und gehen mit der Zeit auch ins Blut über. Leider gibt es halt auch Ausnahmen. Im Referendariat gibt es die Möglichkeit Kommentare zu nutzen, somit erübrigt sich dann erstmal das auswendig lernen. Jedoch gehören die Definitionen zu mindestens am Anfang auf jeden Fall zum Handwerkszeug eines angehenden Juristen. Zum Lernen der Definitionen empfehle ich persönlich Karteikarten. Dies muss jedoch jeder selbst für sich herausfinden mit was er selber am besten arbeiten kann.
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