Wem ist das noch nicht passiert? Man ist in einer fremden Stadt unterwegs und schon mit dem suchen des richtigen Weges ausreichend beschäftigt und plötzlich leuchtet der bis dahin unbemerkte Starenkasten vor einem hell auf. Einige Tage oder Wochen später flattert dann ein Bußgeldbescheid ins Haus und die Verjährungsfrist ist auch noch nicht rum.
Langsam aber sicher steigt auf diese Weise der Punktestand in Flensburg an, und man kann in absehbarer Zeit den Führerschein gegen eine Bahn-card tauschen.
Von einem Rechtsanwalt in Dresden habe ich gehört, dass man gegen den Bußgeldbescheid zum Beispiel dann erfolgreich vorgehen kann, wenn sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass der Messvorgang fehlerhaft gewesen war. Das kann zum Beispiel schon dann der Fall sein, wenn sich herausstellt, dass der Starenkasten zum Zeitpunkt der Messung nicht mehr geeicht war. Vor Gericht hält eine solche Messung meistens dann nicht stand und das Verfahren wird deshalb oft eingestellt. Bei Messungen aus am Straßenrand abgestellten Autos kommen ab und an auch noch Bedienfehler durch die Messbeamten hinzu. Diese wiegen zwar meist dann nicht so schwer, dass die gesamte Messung unbrauchbar ist, jedoch muss oft der Toleranzbereich zu Gunsten des Autofahrers erweitert werden. Damit wird in Grenzfällen schon mal der ein oder andere Punkt oder Euro gespart. Oder man hat glück und muss nicht laufen sondern nur zahlen. Sagte mir der Anwalt in Dresden.
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