Die Ausbildung zum Patentanwalt nimmt unter den Rechtsberufen die meiste Zeit in Anspruch. §6 der Patentsanwaltsordnung fordert den Nachweis der technischen Befähigung zusätzlich zur Ausbildung zum Rechtsanwalt. Bochum ist ein wirtschaftlicher Standort der Mittelpunkt vieler innovativer Entwicklungen.
Doch bevor der Patentanwalt seine Ausbildung absolviert hat vergehen einige Jahre. Der Kandidat der eines die Bezeichnung Patentanwalt führen möchte beginnt mit einem technischen oder naturwissenschaftlichen Studium. Der Student hat nicht nur die Möglichkeit sein Studium in Deutschland zu absolvieren er kann auch im Ausland einen Studienplatz in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist nur dass der Abschluss der Universität gleichwertig mit einer deutschen Universität ist. Auch ein Jahr praktischer Tätigkeit steht auf dem Ausbildungsplan von solch einem spezialisierten Rechtsanwalt. Bochum und viele andere Regionen bieten hierzu entsprechende Möglichkeiten. Unter dieser Tätigkeit ist eine experimentelle oder manuelle Beschäftigung zu verstehen. Neben der Berufstätigkeit führen auch Praktika während des Studiums in dem jeweiligen Bereich (Technik Naturwissenschaft) zur Anerkennung. Allerdings müssen diese Praktika außerhalb der Universität abgeleistet werden. Auch die Zeiten von einer experimentellen Promotion führen mit zur Anerkennung.
Kann der Bewerber nachweißen dass er diese technischen Erfahrungen die für den Beruf des Patentanwalts vorgeschrieben sind sich anderweitig angeeignet hat kann er in Ausnahmefällen von der Erfordernis der praktischen Tätigkeit befreit werden. Es ist aber zu beachten dass diejenigen die technischen oder naturwissenschaftlichen Studiengängen an Fachhochschulen belegt haben nicht zur Ausbildungauf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zugelassen werden. Dennoch können sie im immer Patentanwalt werden. Voraussetzung in diesem Fall ist ein ständiges Beschäftigungsverhältnis über eine Zeitdauer von mindestens 10 Jahren als Patentsachbearbeiter. Wie man sehen kann ist es ein weiter weg für einen Rechtsanwalt. Bochum ist hierbei keine Ausnahme.
Hat der zukünftige Bewerber nun seine technische Befähigung erlangt steht als nächstes eine praktische und theoretische Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes an. Das Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sowie der allgemeinen Rechtskenntnisse.
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