Gefahrguttransporte und das deutsche Logistikrecht
Auf Deutschlands Straßen, besonders auf den Autobahnen, sind stets zahlreiche Lastkraftwagen unterwegs. Oft kann man der Aufschrift entnehmen, was der jeweilige Laster transportiert. So sind beispielsweise viele Transportfahrzeuge von Einrichtungshäusern oder Supermarkt-Ketten anzutreffen. Daneben sieht man manchmal Lastwagen, die eine besondere Kennzeichnung aufweisen. Wer die Bedeutungen der verschiedenen Kennzeichnungen kennt, weiß zum Beispiel, wann er es mit einem Gefahrgut LKW zu tun hat. Dies ist weniger für die übrigen Verkehrsteilnehmer als vor allem für Rettungskräfte wichtig, damit sie im Falle eines Gefahrgutunfalls sofort wissen, welche Stoffe der LKW geladen hat und welche Gefahren von ihm ausgehen. Auch für die Feuerwehr ist dies nicht unerheblich, denn manche Stoffe reagieren gefährlich mit Wasser. Muss also ein Brand gelöscht werden, wissen die Einsatzkräfte sofort, dass sie kein Wasser dafür verwenden dürfen. Das deutsche Frachtrecht sieht des Weiteren vor, dass er Fahrer eines solchen LKWs eine spezielle Qualifikation erwirbt, nämlich die sogenannte ADR-Bescheinigung. Dafür muss er an einem dreitägigen Lehrgang teilnehmen und anschließend eine Prüfung ablegen und bestehen. Die Bescheinigung ist dann für fünf Jahre gültig und muss nach diesem Zeitraum erneuert werden. Dies geschieht, indem der Fahrer im letzten Gültigkeitsjahr erneut an einem (diesmal 1,5-tägigen) Lehrgang teilnimmt und anschließend wieder eine Prüfung ablegt. Diese Regelungen im Logistikrecht sind besonders wichtig, da mit Gefahrgütern natürlich ein besonders verantwortungsvoller Umgang erforderlich ist. Schließlich können von den Transportierten Gütern Gefahren nicht nur für die Umwelt, sondern auch ganz akut für Menschenleben ausgehen. In Anbetracht dieser Tatsache erscheint ein dreitägiger Lehrgang beinahe schon zu kurz. Ein Logistikvertrag kommt aber natürlich auch bei allen anderen Arten von Transporten zustande, denn auch wenn nichts Gefährliches transportiert wird, müssen natürlich bestimmte Gesetze befolgt werden, die beispielsweise die Rechte und Pflichten des jeweiligen Frachtführers regeln.
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