Die Rechte von nichtehelichen Lebensgemeinschaften
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Die Rechte von nichtehelichen Lebensgemeinschaften

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    In Deutschland leben sehr viele Paare ohne den sogenannten Trauschein zusammen. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Viele Paare entscheiden sich jedoch noch während dieser Phase für die Eheschließung, die für beide Partner Vor- und Nachteile mit sich bringen kann. Unter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist eine eheähnliche Partnerschaft zu verstehen, die zwischen einer Frau und einem Mann über einen längeren Zeitraum besteht.

    Rechtlich gesehen, sind diese eheähnlichen Lebensgemeinschaften in vielen Bereichen der Ehe nicht gleichgesetzt. Stirbt einer der beiden Lebenspartner hat der überlebende Partner keinerlei Sozialansprüche auf eine Hinterbliebenenrente oder sonstige Leistungen. Hat der Lebenspartner keine schriftliche Vereinbarung bereits zu Lebzeiten getroffen, hat der überlebende Lebenspartner auch keinerlei Anspruch auf ein mögliches Erbe. Ein wichtiger Punkt, der das ganze Leben des hinterbliebenen Partners verändern kann. Bewohnt der hinterbliebene Partner eine Eigentumswohnung oder auch ein Haus, das sich im Besitz des Verstorbenen befand, können die gesetzesmäßigen Erben auch den Auszug des Lebenspartners fordern. Auch bei einer Trennung der beiden Lebenspartner gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Hat zum Beispiel einer der beiden Partner wertvolle Gegenstände mit in die gemeinsame Wohnung mit eingebracht, gehören diese Gegenstände auch nach der Trennung allein ihm, sobald er dies beweiskräftig belegen kann.
     In einigen Bereichen wurde die eheähnliche Gemeinschaft der Ehe gleichgestellt, wie z.B. im Bereich der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Hier werden beide Lebensformen gleich behandelt, denn zur Berechnung werden die Einkommen von beiden Partnern berücksichtigt. Leider liegt hier immer noch einiges im Argen, was die Rechte und Pflichten der nichtehelichen Partnerschaften betrifft. Es ist jedem anzuraten, dies durch eine schriftliche Erklärung separat zu regeln. Hier hilft ein kompetenter Anwalt weiter, der auch eine umfassende Beratung in diesem Bereich durchführen kann. Die Anwaltskanzlei Waldenmaier hat als Rechtsanwalt für Familienrecht in Bonn bereits Erfahrung auf diesem Gebiet und gibt hier gerne weitere Auskünfte.


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