Mit der PKH auch als nicht Vermögender einen Prozess bestreiten können
Reiche haben´s verhältnismäßig leicht, was die Durchsetzung ihres Rechts vor Gericht angeht: sie gehen zum Anwalt, legen ihm ihre Rechtschutzversicherungskarte auf den Tisch und los geht´s. Wenn sie wirklich reich sind, zahlt man den Prozess eben aus der Portokasse. So leicht hat es der "kleine Mann" meist nicht. Was tun, wenn das Portemonnaie nicht so prall gefüllt ist und man dummerweise auch keine Versicherung abgeschlossen hat?
Viele resignieren und verzichten darauf, ihr gutes Recht vor Gericht durchzusetzen. Sie scheuen neben dem Risiko, den Prozess zu verlieren, auch die Kosten, die ein solches Verfahren auf dem Rechtsweg mit sich bringt. Anwaltskosten, Gerichtskosten, bei einer Niederlage womöglich auch noch die Kosten des Prozessgegners - das alles lässt einen schon mal vor einem noch so sinnvollen Prozess zurückschrecken. Lieber finden sich viele mit Unrecht ab, als viel Geld (das sie womöglich nicht einmal haben) in einen Rechtsstreit zu investieren - zumal man ja auch oft nicht abschätzen kann, wie die Gerichte urteilen werden.
Doch gibt es - auch für den kleinen Mann - Möglichkeiten, an sein Recht zu gelangen. Auch weniger Vermögende müssen sich nicht damit abfinden, wieder einmal in die Röhre zu schauen, sondern können sich in vielen Fällen ihre Ansprüche erstreiten. Das Zauberwort heißt Prozesskostenhilfe - auf der www.mixed-zone.de sind die wichtigsten Informationen zum Thema für Sie zusammengefasst.
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