Ein Seminar Reisekostenrecht lohnt sich nicht nur für den Existenzgründer, sondern auch für denjenigen, der in einer größeren Firma die Buchhaltung erledigen muss. Vor allem in steuerlicher Hinsicht gibt es hier sehr viele Dinge zu beachten und wird hier die rechtlichen Regelungen nicht kennt, kann sehr schnell in Stolperfallen tappen, die dazu führen, dass die Kosten nicht angerechnet werden können.
In einem Seminar Reisekostenrecht lernen die Teilnehmer, wie die reinen Fahrtkosten von den Übernachtungskosten und der Verpflegung getrennt werden müssen. Das ist nicht nur im Hinblick auf die Einkommenssteuer, sondern auch bei der Umsatzsteuer mit zu beachten, da dafür seit Mitte 2010 unterschiedliche Sätze bei der Mehrwertsteuer veranlagt werden. Das wirkt sich auch dort aus, wo die Aufwendungen den Mitarbeitern im Außendienst eines Unternehmens erstattet werden müssen.
Doch die Inhalte in einem Seminar Reisekostenrecht gehen noch ein ganzes Stück weiter. Die Teilnehmer bekommen auch Wissen vermittelt, wie die so genannten Reisenebenkosten wie zum Beispiel Maut, Parkgebühren und Kosten für Telefonate abgerechnet werden müssen. Dabei werden in einem Seminar Reisekostenrecht auch die Unterschiede bei der Abrechnung der entstehenden Kosten bei Beschäftigten der freien Wirtschaft und den Angehörigen des Öffentlichen Dienstes heraus gearbeitet.
Einen weiteren Themenschwerpunkt beim Seminar Reisekostenrecht sollte die Verrechnung von Unfallkosten darstellen. Hier gibt es auch rechtliche Ausnahmen vom Grundsatz, dass immer der „Veranlasser der Reise“ dafür aufkommen muss. Und last but not least sollte ein Seminar Reisekostenrecht auch die Unterschiede zum Inhalt haben, die sich zwischen Reisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Dienstreisen ins europäische und nicht europäische Ausland ergeben.
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