Der Begriff Genußrecht bzw Genußrechte stammt aus der Rubrik des deutschen Schuldrechtes. der sogenannte Genussschein ist hierbei eine Anlageform, bei welcher beispielsweise Rechte am Gewinn einer Gesellschaft vergeben werden. Das bedeutet, dass der Genussrechtsinhaber eine gewisse Vergütung ausbezahlt bekommt - einen bestimmten Anteil vom Gewinn der Firma - oder aber auch Optionsrechte zugesprochen bekommt. Er kann also den Genussschein zu einem späteren Zeitpunkt eventuell auch verkaufen. Die Höhe des ausgezahlten Betrages kann sowohl von dem Jahresgewinn als auch vom Bilanzgewinn abhängig sein und hat direkt Auswirkungen auf die Höhe des zurückzuzahlenden Betrages, wobei Dividendenzahlungen normalerweise einen Jahresüberschuss voraussetzen - d.h. voraussetzen, dass das Unternehmen Gewinn gemacht hat. Ein Zuspruch von Mitbestimmungsrecht innerhalb des Unternehmens oder gewissen Verwaltungsrechten ist allerdings nicht möglich. Die Rendite von solchen Genußrechten ist meist recht hoch, wobei im Insolvenzfall die Zahlung des Genussrechtskapitals erst erfolgt, wenn alle anderen Schulden abbezahlt wurden. Ein Gewinnverlust ist dadurch durchaus möglich. Seit 2009 unterliegen Genussrechte außerdem einer Abgeltungssteuer von ca 25% plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Bei einem Gewinn von ca 10% bleiben so beispielsweise noch 8% übrig. Seit 2009 unterliegen Genussrechte ebenfalls der Abgeltungssteuer. Genussrechte können von Unternehmen als Finanzierungsmethode genutzt werden, gelten allerdings nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz. In der Regel sollten Unternehmen mit Sitz in anderen Staaten diese Methode aber nicht wählen, da das Verhältnis vom Gläubiger zum Unternehmen noch immer nationalem Recht unterliegt - das bedeutet den Gesetzen des jeweiligen Landes folgt. Auch die Laufzeit solcher Genussrechtsverträge ist geregelt. Entweder über eine Laufzeit, sozusagen ein Verfallsdatum oder über eine Mindestlaufzeit. Nach dieser Mindestlaufzeit kann der Vertrag dann zu einer festgelegten Frist gekündigt werden. Wenn ein Unternehmen in einem Jahr Verluste macht, so werden diese zunächst aus dem Genusskapital gedeckt. Es wird dann errechnet, wie viel Geld dazu aus dem Genusskapital herausgenommen werden muss. Erwirtschaftet das Unternehmen dann wieder Gewinn, so muss dieser zunächst dazu verwendet werden, das Geld zurückzuzahlen und wieder zur Wiederauffüllung des Verlustanteils im Genusskapital verwendet.
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