Stetig schlechter werdende Zahlungsmoral und steigende Verschuldung lassen auch die offenen Forderungen für Unternehmen ansteigen. Daher sind Inkassounternehmen am Markt aktiv, die sich auf den erfolgreichen Forderungseinzug spezialisiert haben. Sie sind Profis auf dem Gebiet und können so erheblich schneller die fehlende Liquidität aus den offenen Forderungen zurückführen als die Unternehmen selbst.
In wirtschaftlich angespannten Zeiten stellt sich für immer mehr Gläubiger die Frage, wie sie schnell und mit so wenig Aufwand wie möglich an ihr Geld, dass in ihren offenen Forderungen rückständig ist, kommen können. Einer Privatperson fehlt es hierbei häufig am nötigen Wissen, einer Firma oft an der Zeit, dem Zahlungsunwilligen beizukommen. In diesem Fall empfiehlt es sich, ein professionelles Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu betrauen. Ein solches Inkassounternehmen bietet neben dem Inkassoverfahren an sich auch den Vorteil, dass die hierfür entstehenden Kosten dem Schuldner als Verzugsschaden in Rechnung gestellt werden können.
Mit der Anzahl der säumigen Schuldner wächst jedoch zugleich auch die Anzahl an zweifelhaften Unternehmen, die dem verzweifelten Gläubiger rasche Hilfe bei der Geldeintreibung versprechen. Ein seriöses Inkassounternehmen erkennt man u.a. an der schriftlichen Erlaubnis des Amts- oder Landgerichtspräsidenten für den Bezirk des Wohn-/Unternehmenssitzes. Gut beraten ist man sicherlich auch damit, eine auf Inkasso spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen. In einem Inkassounternehmen sitzen in aller Regel routinierte Mitarbeiter, die rasch und effektiv den Forderungseinzug betreiben. Zudem ist das TÜV-Siegel sowie die Mitgliedschaft im Bundesverband ein Qualitätsmerkmal.
Bei der Beauftragung eines Inkassobüros muss sich der Gläubiger entscheiden, ob er dieses lediglich bevollmächtigt, seine Forderungen beim Schuldner durchzusetzen (was den Nachteil mit sich bringt, dass er möglicherweise letztlich doch auf seiner Forderung sitzen bleibt, sollte die Vollstreckung nicht erfolgreich verlaufen) oder ob er seine Forderung an den Auftragnehmer verkauft (was wiederum mit einem Abschlag verbunden ist). Diese Variante nennt man Factoring.
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