Feuerwehrleute und das Risiko der Berufsunfähigkeit
Feuerwehrleute sind einem hohen Risiko ausgesetzt. Wie sind sie abgesichert, wenn eine Dienstunfähigkeit droht ?
Feuerwehrleute sind in ihrem Dienst unbestritten einer hohen körperlichen und psychischen Belastung ausgesetzt. Dabei ist es egal, ob sie der Freiwilligen Feuerwehr, einer Werksfeuerwehr oder der Berufsfeuerwehr angehören. Eine Vielzahl ihrer Einsätze sind mit einem hohen Risiko verbunden und können in vielen Fällen den Einzelnen bis über seine Leistungsgrenze fordern. Nicht immer geht ein Einsatz über die Bühne, ohne Spuren bei den beteiligten Feuerwehrleuten zu hinterlassen. Manchmal muß von den Feuerwehrleuten auch ein hoher Preis bezahlt werden, bis hin zu einer Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Frauen und Männer der Feuerwehren finanziell richtig abgesichert sind, wenn der Fall einer Berufsunfähigkeit eintritt und sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Eine private Vorsorge ist da meist unumgänglich, wenn erhebliche finanzielle Einbußen für sich und die Familie verhindert werden sollen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet hier vor allem den nichtverbeamteten Feuerwehrleuten verschiedene Möglichkeiten zu persönlichen Absicherung.
Feuerwehrleute besonders der Berufsfeuerwehren mit Beamtenstatus sind in bestimmten Maße durch den Dienstherrn abgesichert. Aber auch da sind die unterschiedlichsten Bedingungen und Voraussetzungen zu beachten. So erhalten Feuerwehrleute mit Beamtenstatus auf Probe oder Widerruf bei Dienstunfähigkeit keine Unterstützung. Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit haben nach 5 Dienstjahren Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Dies beginnt mit etwa 1200 Euro. Also auch bei diesem Personenkreis entsteht eine finanzielle Lücke im Fallle einer Dienstunfähigkeit. Deshalb sorgen viele Feuerwehrleute privat vor und nutzen die zusätzliche Rente mit Hilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung muss aber eine spezielle Feuerwehr-Dienstunfähigkeitsklausel enthalten, sie wird auch als G-26-Absicherung bezeichnet. Mit dieser speziellen Versicherungsform erhält der Feuerwehrbeamte bei einer bestätigten Dienstunfähigkeit automatisch die Versicherungsleistung ohne Prüfung von Attesten oder Gutachten. Die Vorlage der Dienstunfähigkeitsbescheinigung reicht aus, um die Leistung aus der Versicherung zu erhalten. Nicht in allen Tarifen der Versicherungen ist diese Klausel enthalten. Eine persönliche Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsfachmann ist somit unbedingt zu empfehlen. Damit ist auch gesichert, dass die richtigen Kriterien und Tarifinhalte gewählt werden und die auf die einzelnen Erfordernisse zugeschnittenen Bedingungen im Versicherungsvertrag enthalten sind
Es bleibt das Fazit, dass eine private Vorsorge für den beruflichen Dienst in der Feuerwehr eigentlich unumgänglich ist. Nur so kann bei dem hohen körperlichen und psychischen Risiko dieses Berufes einem eventuellen finanziellen Absturz durch Berufsunfähigkeit vorgebeugt werden. Jeder, der seinen Weg als Feuerwehrmann als Beruf beginnt, sollte so auch an die möglichen Folgen dieser Tätigkeit und die Auswirkungen auch für seine Familie denken. Eine unverbindliche persönliche Beratung beim Versicherungsfachmann ist dafür die günstigste Möglichkeit, man soll sie einfach nutzen
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