Sinnvoll vorsorgen mit der privaten Pflegeversicherung
Für den Fall der Pflegebedürftigkeit kommt die Pflegeversicherung zum tragen. Die gesetzlichen Leistungen sind in diesem Fall aber für viele nicht befriedigend. Die rückläufige Anzahl der Rentenbeitragszahler einerseits und die immer weiter ansteigende allgemeine Lebenserwartung andererseits gelten als Hauptursache dafür. Eine private Pflegeversicherung erweitert daher das Leistungsspektrum der gesetzlichen Vorsorge.
Eine Möglichkeit der Zusatzversicherung ist die Pflegerentenversicherung in Form einer Lebensversicherung. Wird der Versicherte pflegebedürftig, zahlt die Versicherung dann individuell nach Bedarf eine monatliche Rente aus. Ebenfalls denkbar ist die Pflegekostenversicherung. Bei dieser Variante werden nach der Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten je nach Tarif ganz oder teilweise übernommen. Eine weitere Option ist die Pflegetagegeldversicherung, bei der im Fall der nachgewiesenen Pflegebedürftigkeit für jeden Pflegetag ein bestimmter Beitrag gezahlt wird, der vorher vertraglich festgelegt wird. Dabei ist unerheblich, welche Kosten durch die Pflege tatsächlich entstehen.
Pflegebedürftig ist nach dem Gesetzgeber, wer täglich mindestens 90 Minuten Hilfe bei der Grundpflege benötigt. Hierzu zählen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Haushalt. In einem Gutachten werden Versicherte danach in drei Pflegestufen eingeteilt:
Erhebliche Pflegebedürftigkeit: der Patient bedarf einmalig täglich mindestens 90 Minuten fremder Hilfe, davon mindestens 45 Minuten bei der Grundpflege, zusätzlich mehrmals in der Woche Unterstützung im Haushalt.
Schwere Pflegebedürftigkeit: der Patient bedarf dreimal täglich insgesamt mindestens drei Stunden fremder Hilfe, davon mindetens zwei Stunden bei der Grundpflege, zusätzlich mehrmals in der Woche Unterstützung im Haushalt.
Schwerste Pflegebedürftigkeit: der Patient bedarf rund um die Uhr Bereitschaft zur Hilfe, mindestens fünf Stunden täglich, davon mindestens vier Stunden bei der Grundpflege, zusätzlich mehrmals in der Woche Unterstützung im Haushalt.
Zudem gibt es noch den sogenannten Härtefall, bei dem außergewöhnlich hoher Pflegebedarf besteht. Dies bedeutet intensive Pflege rund um die Uhr: Mindestens sieben Stunden Grundpflege pro Tag, davon zwei Stunden in der Nacht und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt.
Kriterien für den zu zahlenden Beitrag sind das Geschlecht, das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherten. Da Männer laut Statistik eine geringere Lebenserwartung als Frauen haben, gelten für sie zurzeit allgemein noch günstigere Tarife. Dies wird sich jedoch zum 21. Dezember 2012 durch die Einführung der Unisex-Tarife ändern. Beim Abschluss der privaten Pflegeversicherung müssen alle Fragen bezüglich des Gesundheitszustands vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Durch eventuelle Vorerkrankungen kann zwar ein Risikozuschlag berechnet werden, werden diese Angaben jedoch nicht oder nicht vollständig gemacht, kann dies im Bedarfsfall zu Rechtsstreitigkeiten führen. Zudem ist zu beachten, dass die meisten Verträge eine sogenannte Karenzzeit vorsehen: Zwischen der Attestierung der Pflegebedürftigkeit und der ersten Zahlung müssen in diesem Fall 91 Tage liegen.
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