Risikolebensversicherungen - ohne Gesundheitsprüfung leider nicht mehr möglich
Wer nach Risikolebensversicherungen ohne Geshundheitsfragen sucht, wird endtäuscht - so eine Police wird nicht mehr angeboten.
Schon seit 2010 ist es nicht mehr möglich, ohne Gesundheitsprüfung eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Neben den Versicherern profitieren natürlich auch die Versicherungsnehmer. Wer ein höheres Risiko trägt, ist tendenziell eher geneigt, sich zu versichern, z. B. bei Zahnzusatz- oder Rechtschutzversicherungen. Im Bereich der Risikolebensverischerung geht es um die finanzielle Absicherung der Angebörigen im Todesfall. Kein Thema, mit dem man sich gerne auseinander setzt. Doch gerade, wenn man Kinder bekommt oder gemeinsam eine Immobilie anschafft gehört die Risikolebensversicherung zu den Standard-Policen.
Die Höhe der Beiträge hängt z. B. von der Laufzeit und der Deckungssumme ab. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, dann erhalten die Angehörigen die vereinbarte Summe ausgezahlt. Wichtig ist, eine ausreichende Laufzeit zu vereinbaren, z. B. studieren die Kinder oft noch bis Ende 20. Hier ist evtl. eine fallende Versicherungssumme sinnvoll, da der Kapitalbedarf zu einem späteren Zeitupunkt oft nicht mehr so hoch ist. Es wird eine drei- bis fünffache Summe des Jahreseinkommens als Deckungssumme empfohlen.
Die Gesundheitsprüfung wird bis zu einer Deckungssumme von 250.000 Euro bei den meisten Versicherern per Fragebogen durchgeführt. Wer sich höher Versichern möchte, muss zum Arzt und je nach Gesellschaft, Blutbild oder Belastungstests machen. Generell hat es einen großen Einfluss auf die Beiträge, ob man Raucher oder Nichtraucher ist. Raucher zahlen etwa doppelt so viel, da sie ein höheres Sterberisiko haben. Für junge, gesunde Nichtraucher ist eine Risikolebensversicherung schon ab 10 Euro pro Monat zu haben. Das Alter, der Beruf, sogar der Bildungsstand hat Einfluss auf die Kosten der Risikolebensversicherung. Das Geschlecht darf nicht mehr heran gezogen werden (Unisex-Tarife).
Natürlich haben auch Vorerkrankungen einen großen Einfluss darauf, ob man eine Risikolebensversicherung erhält bzw. zu welchen Konditionen man diese abschließen kann. Diabetes, Bluthochdruck, Krebs - keine Frage wird ausgelassen. Wer bei den Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß antwortet, deren Angehörige erhalten im Ernstfall eventuell keine Leistungen von dem Versicherer. Ein klassisches Beispiel ist der Raucher, der an Lungenkrebs stirbt. Hat er angegeben, Nichtraucher zu sein, wird der Versicherer im besten Fall noch die Summe auszahlen, die er für die eingezahlten Beiträge erhalten hätte, wenn er im Raucher-Tarif gewesen wäre. Wenn dieser Raucher allerdings bei einem Unfall stirbt, prüft die Versicherung jedoch i.d.R. nicht, ob er die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet hatte. Als Nichtraucher gilt, wer seit Jahren nicht raucht, d. h. auch nicht gelegentlich an besonderen Anlässen.
Bei den Gesunheitsfragen muss man meist angeben, wer der Hausarzt ist, ob gefährliche Sportarten betrieben werden, welche Medikamente in den letzten Jahren eingenommen und verordnet wurden, ob körperliche oder psychische Beeinträchtigungen vorhanden sind, ob Alkohol oder andere Drogen eingenommen werden und wie groß und schwer man ist.
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