Seit den 01.01.2013 bekommt jeder Bürger der eine private Pflegezusatzversicherung abschließt
einen staatlichen Zuschuss von 60 Euro jährlich gewährt.
Dieses Angebot gilt auch für ältere Personen sowie kranke Menschen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um die Förderung in Anspruch nehmen zu können?
Der Beitrag für eine Pflegetagegeldversicherung muss mindestens 120 Euro im Jahr betragen und die Pflegeleistungen in der Pflegestufe 3 müssen mindestens 600 Euro im Monat beinhalten. Es ist wichtig, wer noch für dieses Jahr die volle Förderung erhalten möchte, sollte noch bis zur Jahresmitte zum Vertragsabschluss gelangen.
„Pflege-Bahr“ Versicherung für jeden geeignet? Ja oder nein?
Der Pflegeversicherungsvertrag kann bis zu 3 Jahren ruhen, wenn der Versicherungsnehmer sozial abrutscht, zum Geringverdiener oder sogar zum Sozialhilfeempfänger wird.
Im Pflegefall würden die gezahlten Leistungen auf die Grundversorgung angerechnet. Pflegetagesgeldversicherungen lohnen sich für den Versicherten nur,
wenn die Versicherungsbeiträge auf Dauer gezahlt werden können.
Also ein klares „nein“
Was ist mit Gesundheitsprüfungen?
Nein. Die Versicherungen dürfen keine Gesundheitsfragen verlangen.
Dieses ist ein klarer Vorteil für ältere Menschen und Versicherungsnehmer mit chronischen Erkrankungen.
Wer sollte eine private Pflegeversicherung haben?
Eine private Pflegeversicherung sollte jeder haben der im Falle einer Pflegebedürftigkeit ganz nach seinen Vorstellungen betreut und gepflegt werden möchte,
egal wo, ob im Kreise seiner Liebsten zu Hause oder in einem modernen Pflegeheim. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kann es schnell zu einer großen finanziellen Lücke kommen,
wo die lang ersparten Rücklagen schwinden können. Bei der Pflegebedürftigkeit tritt die Grundvorsorge in Kraft. Doch bei in Anspruch genommenen Sozial-Geldern versucht der Staat
sichdiese Mittel von den Vermögen der Angehörigen zurück zu holen.
Warum brauchen wir eine Pflegeversicherung?
Laut Prognosen des Bundesministeriums für Gesundheit, muss die Pflege in Deutschland neu ausgerichtet werden, um dem demografischen Wandel entgegen zu wirken.
Dieses soll mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz erreicht werden, welches am 30.10.2012 in Kraft Getreten ist.
Es gibt heute etwa 2,5 Millionen Menschen die auf Pflege angewiesen sind. Eine große Zahl von ihnen ist an Demenz erkrankt. Dieser Krankenverlauf benötigt besonders viel Aufmerksamkeit.
Schon in einigen Jahrzehnten wird die Zahl der Pflegebedürftigen auf mehr als 4 Millionen Bürger angestiegen sein, denn die Geburten Starken Jahrgänge kommen erst.
Wobei die Zahl der Neugeburten seit mehreren Jahren stetig abnimmt. So kommen auf immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner sowie Pflegebedürftige.
Deshalb hat sich die Bundesregierung dieses Problems angenommen und möchte mit dem
„Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz“ entgegen wirken.
Aus diesem Grund brauchen wir eine Pflegeversicherung die auf den demografischen Wandel mit der stark ansteigenden Zahl der Pflegebedürftigen vorbereitet ist.
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sollen die Leistungen für an Demenz erkrankte deutlich erhöht werden. Auch den Angehörigen soll eine Vielzahl an Pflegemöglichkeiten aufgezeigt werden
ob bei der ambulanten Vorsorge oder bei der Wahl der Gestaltungsmöglichkeiten bei der Pflege an Demenz erkrankten Menschen.
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