Der Begriff Abandon in der Versicherungsbranche
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Was bedeutet eigentlich der Begriff Abandon?

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Sie lesen sich Ihren Versicherungsvertrag durch und verstehen kaum mehr als Fachchinesisch? Dann sind Sie sicherlich nicht alleine, denn schließlich gibt es über 20 Mio. Versicherungsnehmer im Bereich der Lebensversicherungen. Es wäre eine große Überraschung zu erfahren, dass alle Versicherungsnehmer ihre Produkte gleichermaßen verstehen. Gerade deshalb ist es vielleicht wichtig, sich einige der wichtigsten Begriffe des Versicherungs-Deutsch näher anzusehen.

Wer heute eine Versicherung abschließt, hat in der Regel vor sie zu behalten. Unterschiede gibt es möglicherweise bei der Lebensversicherung, denn viele Versicherungsnehmer entscheiden sich dazu ihre LV verkaufen. Doch von dieser Ausnahme abgesehen, entscheiden sich die meisten Menschen dazu ihre Versicherung langfristig zu behalten. Doch gerade deshalb ist es nicht gerade unwichtig den Versicherungsvertrag genau durchzulesen und die unklaren Begriffe herauszustreichen. Sie halten sich für einen Experten? Wie wäre es wenn Sie mal beim Buchstaben A beginnen?

Abandon ist beispielsweise ein wichtiger Begriff in der Versicherungsbranche. Er beschreibt nicht viel mehr als die Aufgabe eines Rechts umvon einer Verpflichtung (z.B. einer Zahlung) entbunden zu sein. Hier kann es sich nicht nur um das Recht sondern auch um eine Sache handeln. Der Begriff wird sehr häufig in der Transportversicherung verwendet. Sie bietet dem Versicherungsgeber die Möglichkeit nach Eintritt eines Versicherungsfalles durch die Zahlung einer Summe von allen vertraglich vereinbarten Leistungen zu befreien. Zu den Leistungen gehören beispielsweise auch die Bergungskosten, die normalerweise gezahlt werden müssten.

Auch in der Seeversicherung wird dieser Begriff nicht gerade selten genutzt. In diesem Fall gibt es eine Reihe von Ausnahmen, die den Versicherungsnehmer das Recht zum Abandonieren zugestehen. Zu diesen Ausnahmen gehören beispielsweise Verfügungen von hoher Hand, Verschollenheit eines Schfiffs oder Seeraub. Die Recht über den versicherten Gegenstand gehen in diesem Fall vom Versicherungsnehmer auf den Versicherer über. Der Versicherer hat zusätzlich jedoch die Möglichkeit diese Übergabe abzulehnen. Der Versicherungsnehmer erhält nach Übergabe des Gegenstandes bzw. der Verantwortung die Versicherungssumme. Hierzu ist jedoch das Einverständnis beider Parteien erforderlich.

Die See- und Transportversicherung spielt gerade in den letzten Jahrhunderten eine immer wichtigere Rolle. Sie entstand im Zeitalter des Kolonialismus und erlebte ihre Blüte im 19. Jahrhundert. Kein Wunder, denn der Bedarf war zu dieser Zeit so groß wie noch nie. Schließlich entwickelte sich das Vereinigte Königreich zur dominanten Weltmacht. Die wichtigsten Güter aus Indien mussten sich nach Europa gelangen. Aus diesem Grund entstanden zu dieser Zeit zahlreiche Seeversicherungen, die das Risiko der Handelskompanien absicherte. So konnten die Versicherer bei Verlust des Schiffes ober bei Überfall die Leistung voll auszahlen. Hierbei spielte jedoch die Abandonerklärung eine sehr wichtige Rolle, denn der Versicherungsnehmer musste sich von jeglicher Verantwortung distanzieren und das Schiff voll und ganz aufgeben. Um bei wichtigen Begriffen aus der Seefahrt zu bleiben: Der Begriff Kasko, eigentlich bekannt aus der Kfz-Versicherung, kommt ebenfalls aus der Seeversicherung und bedeutet soviel wie Bug.

Insgesamt kann also gesagt werden, dass es eine Reihe Begriffe in der Versicherung gibt, die nur Insidern bekannt ist. Der Begriff Abandon gehört sicherlich dazu, denn für private Versicherungsnehmer spielt das Wort kaum eine Rolle.


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