Neben der Rentenversicherung ist die Altersvorsorge steuerlich absetzbar. Bis zum 31.Mai 2013 muss das für Sie zuständige Finanzamt Ihre Steuerunterlagen erhalten haben. Sofern Sie alle zur Versicherung bzw. zum Vorsorgemodell an der richtigen Stelle eintragen, können Sie durch Sozialversicherungsabgaben Steuern sparen und so zum Beispiel Ihre Riester-Rente oder Ihre Rürüp-Rente in vollem Umfang geltend machen.
Altersvorsorge steuerlich absetzbar - Das gilt es zu beachten
Damit die Altersvorsorge steuerlich absetzbar ist, müssen die entsprechenden Angaben aus den sowohl gesetzlichen als privaten Vorsorgemodellen in der Steuererklärung angegeben werden. Die hierfür relevanten Anlagen sind "Vorsorgeaufwand" sowie "AV". Um die Altersvorsorge steuerlich absetzbar zu gestalten, müssen Sie zusätzlich auf dem Mantelbogen der Einkommenssteuererklärung angeben, ob in dieser die jeweils genannten Anlagen enthalten sind. Beides erklären Sie gegenüber dem Finanzamt in Zeile 40 des Bogens. In der Anlage "Vorsorgeaufwand" erläutern Sie Ihrem Finanzamt, welche Aufwendungen Sie in diesem Zusammenhang im vergangenen Jahr tätigen mussten. Die Altersvorsorge steuerlich absetzbar, wenn es sich zum Beispiel um Beiträge für die gesetzliche oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung gehandelt hat. In den Zeilen vier bis zehn ist für Sie darüber hinaus die Rentenversicherung steuerlich absetzbar. Die entsprechenden Zahlen zur sogenannten Rürup-Rente finden Sie wahlweise auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder in den vom Versorgungswerk erhaltenen Unterlagen. Um die eigene Altersvorsorge steuerlich absetzbar zu machen, ist die in der Steuererklärung befindliche Anlage "AV" von besonderer Relevanz. Die sogenannten Riester-Sparer können in diesem Teil der Einkommensteuererklärung ihre Beiträge für abgeschlossene Riester-Verträge angeben. In den Zeilen sieben und acht können die im Anschluss die Summe der im jeweiligen Jahr bezahlten Beiträge angeben. Hier geben Sie außerdem an, ob Sie im Jahr 2012 mittelbar oder unmittelbar als begünstigte Person in Frage kommen, um die Altersvorsorge steuerlich absetzbar zu machen.
Rentenversicherung steuerlich absetzbar - Die Vorteile im Überblick
Durch die Riester-Rente profitieren Sie nicht nur von einer staatlichen Förderung in Form von Zulagen, sondern auch durch steuerliche Vorteile. Während die Grundzulage bis zu 154 Euro betragen kann, das Vorhandensein von Kindern mit einem Betrag von 185 Euro bis 300 Euro berücksichtigt. Um die Rentenversicherung steuerlich absetzbar zu machen, können Sie die Beträge als "Sonderausgaben" in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das zuständige Finanzamt stellt im Rahmen der eingereichten Steuererklärung bis zu einem Betrag von 2.100 Euro selbst fest, ob Sie mit einer der möglichen Zulagen oder durch einen Sonderausgabenabzug besser begünstigt sind. Damit die Rentenversicherung steuerlich absetzbar bzw. möglichst effektiv angesetzt werden kann, spielen wichtigen Faktoren, wie zum Beispiel die Anzahl der Kinder, der Familienstand sowie das Einkommen, eine wichtige Rolle. So kann sich zum Beispiel bei Alleinstehenden ohne Kinder der Sonderausgabenabzug positiv auswirken, um die Rentenversicherung steuerlich absetzbar zu gestalten.