Die soziale Pflegeversicherung (PV) wurde in Deutschland mit Wirkung zum 1. Januar 1995 durch Verabschiedung des Elften Buches Sozialgesetzbuch als Pflichtversicherung eingeführt. Sie bildet neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherungen und somit dessen „fünfte Säule“. Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit hat die soziale Pflegeversicherung die Aufgabe, Hilfen für Pflegebedürftige zu leisten, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische und praktische Unterstützung angewiesen sind.
Wer kann die Versicherung beantragen
Für mehr als zwei Millionen Leistungsbezieher bietet die Pflegeversicherung eine Absicherung gegen die Folgen der Pflegebedürftigkeit. Dabei ist gesetzlich klar definiert, was Pflegebedürftigkeit heißt und wer pflegebedürftig ist. Die Betroffenen werden in 3 verschiedene Stufen eingegliedert. ( Pflegestufe I, Pflegestufe II, Pflegestufe III ) Diese Einteilung erfolgt durch einen Medizinischen Dienst der Krankenkassen. In der höchsten Pflegestufe ( Pflegestufe III ) bekommen die Betroffenen einen Höchstsatz von 1550 € aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese 1550€ reichen jedoch lange nicht aus, um davon eine umfassende Pflege finanzieren zu können. Somit wird schnell klar, dass diese Art der Absicherung nicht allein ausreicht. Interessante Informationen finden Sie auch unter: http://www.safe-kapital.de .
Die private Pflegeversicherung
Es gibt drei verschiedene Arten von privaten Pflegeversicherungen die wir Ihnen hier erläutern wollen.
Pflegetagegeldversicherung
Pflegerentenversicherung
Pflegekostenversicherung
Sehr häufig lassen sich Verbraucher mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung versichern, diese bietet einen einfachen Ablauf im Pflegefall. Hier bekommt der versicherte Verbraucher einen vorher, vertraglich abgeschlossenen Betrag. Dabei geht es nicht um die Pflegestufe oder Pflegekosten. Es ist eine große Erleichterung um Pflegefall, denn man spart sich dem Kampf um die Pflegestufe.
Pflegetagegeld
Bei der Pflegetagegeldversicherung handelt es sich um private Absicherung des Pflegerisikos. Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbarter fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt. Das Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Belastungen durch die Pflege überwiesen.
Pflegerentenversicherung
Sie wird als Lebensversicherung angeboten und zahlt, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird, je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus. Bei dieser Versicherungsart gibt es viele Vertragsvarianten.
Pflegekostenversicherung
Die nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung verbleibenden Kosten werden erstattet. Es gibt Tarife, die die Restkosten ganz oder teilweise übernehmen. Ein Nachweis ist erforderlich.
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