D und O Versicherung - der Haftungsschutz für leitende Angestellte
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D&O Versicherung - der Haftungsschutz für leitende Angestellte

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Angestellte mit Leitungsbefugnis und Führungsverantwortung müssen im Rahmen ihrer beruflichen Aufgaben größte Sorgfalt walten lassen und das an jedem Arbeitstag. Denn aus beruflichen Fehlern können immense Schadensersatzanforderungen entstehen und für diese hat der Verantwortliche zu haften. Bei leitenden und beaufsichtigenden Arbeitskräften ist die Schadens- und Regressgefahr auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeiten und Entscheidungen sowie deren Tragweite und Einflussnahme meist besonders hoch. Doch trotz größter Sorgfalt können Fehler im Berufsalltag eines leitenden Angestellten geschehen und Fehlentscheidungen getroffen werden.

Schadensbeispiele gibt es in großer Zahl. Die Praxisfälle reichen von der ungeeigneten Maschine, die der technische Einkäufer für die Produktion bestellt hat, über Formfehler bei Firmenverträgen bis hin zu falschen Markteinschätzungen und deren Folgen. Als Geschädigter kommt jedoch nicht nur der eigene Betrieb in Frage, Schadensersatzansprüche wegen beruflicher Versehen können auch von Betriebsfremden wie dem Lieferanten oder dem Finanzamt stammen. Und je nach Umfang und Art des Schadens können sich Regressansprüche in Millionenhöhe ergeben, die der leitende Angestellte ohne Versicherung privat zu zahlen hat.

Mehr Informationen zur D&O Versicherung finden sie auf versicherung-d-o.de

Schutz vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit den beruflichen Fehlern leitender Positionen gewährt die D&O Versicherung, auch bekannt als Organ- und Managerhaftpflichtversicherung. Abgeschlossen wird der D&O Versicherungsvertrag vom Betrieb und zwar für die entsprechenden Aufsichts- und Leitungspositionen.

D&O Versicherung - Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Co.

Die Abkürzung „D&O“ bedeutet „Directors & Officers“ und verweist darauf, dass mit Hilfe dieser Versicherung leitende Angestellte eines Unternehmens abgesichert werden können, genauer gesagt deren Fehler und daraus folgende Regressansprüche. Ob Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied, Geschäftsführung oder eine andere Position mit Kontrollbefugnis und Leitungsaufgaben - die D&O Versicherung bietet diesem Personenkreis als Haftpflichtpolice einen umfassenden Schutz vor Regressforderungen aus beruflichen Fehlern.

Dabei kennt die Directors & Officers Police einerseits die Innenhaftung gegenüber dem eigenen Unternehmen und andererseits die Außenhaftung gegenüber Firmenfremden als Versicherungsfall. Sie gewährt damit nicht nur der leitenden Position selbst Schutz, da der Angestellte im Schadensfall die Kosten nicht privat tragen muss. Auch das Unternehmen ist im Bereich der Innenhaftung mit einer D&O Versicherung deutlich besser gestellt. Ein beruflicher Fehler des Geschäftsführers kann das Betriebsvermögen belasten. Wenn der Angestellte nicht abgesichert ist und den Schaden auch nicht privat zahlen kann, leidet früher oder später auch der Betrieb.

D&O Versicherung - Leistungen

Im Falle eines Vermögensschadens werden von der Versicherungsgesellschaft der D&O zuerst die Regressansprüche des Betriebsfremden oder eben des Arbeitgebers auf Berechtigung geprüft. Unberechtigte oder überhöhte Ersatzanforderungen werden abgewehrt, der leitende Angestellte ist vor diesen geschützt. Sind die Regressansprüche begründet, leistet die D&O Versicherung Schadensersatz bis zur Höhe der im Versicherungsvertrag benannten Versicherungssumme und offeriert damit zum einen Zahlungsschutz für die leitende Position und darüber hinaus bei Innenhaftung einen finanziellen Schutz des Unternehmens.

D&O Versicherung - Verbreitung

Heutzutage rüsten sich vor allen Dingen Manager großer Unternehmen mittels einer D&O Versicherung bzw. deren Arbeitgeber. Große Firmen haben durch die gewöhnlich hohe Anzahl an leitenden Positionen sowie durch ein hohes finanzielles Betriebsvolumen in aller Regel ein entsprechend erhöhtes Risiko. Die D&O Police als spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflicht ist allerdings nicht nur für Großunternehmen von Interesse. Immer mehr klein- und mittelständische Firmen sind sich des Risikos bewusst und sorgen mit einem D&O Vertrag vor. Neben Betrieben gehören weiterhin Vereine, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts zum Kreis der Versicherungsnehmer einer D&O.

Ein Wandel im Geschäftsgebaren und der Öffentlichkeitsnähe sorgte übrigens in den letzten Jahren für eine erhöhte Nachfrage nach D&O Versicherungen. War es früher üblich, Fehler der eigenen Leitung möglichst fern von der Öffentlichkeit zu klären und sich im Stillen von dem Arbeitnehmer zu trennen, ist es inzwischen nicht ungewöhnlich, in der Presse von Managern zu lesen, die vom Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen werden.




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