Wozu brauche ich eigentlich eine Versicherung für den Hausrat?
Eine Hausratsversicherung schützt den Hausrat vor Beschädigungen und Verlust. Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn der versicherte Teil des Hausrats im Falle einer im Versicherungsvertrag vorgesehenen Schadensnahme beschädigt, oder zerstört wird. Die Versicherungsleistung, sprich die Absicherung im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts, ist dabei von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich und individuell festgelegt. Sie umfasst in den meisten Verträgen immer Brandschäden, Wasserschäden und Schäden durch Vandalismus. Häufig verfügbare weitere Optionen sind der Schutz gegen Einbrüche, Sturm und Hagel, Fahrraddiebstahl und der besondere Glasschutz. Es können weiterhin auch Elementarschäden,wie beispielsweise Erdbeben in den Vertrag aufgenommen werden.
Um einen Vertrag rechtsgültig aufzusetzen sollte erst einmal die gewünschte Versicherungssumme ermittelt werden. Die meisten Anbieter versichern in festen Abständen, in dessen Rahmen sich der Wert des Hausrates befinden sollte um eine Unterversicherung zu vermeiden. Zum Hausrat gehören grundsätzlich alle Dinge die beweglich und austauschbar sind, und sich im Haushalt befinden. Eine Hausratsversicherung deckt keine Schäden ab die in einem fremden Haushalt geschehen, oft auch keine Schäden an Dritten, sondern bezieht sich immer auf den versicherten Haushalt.
Leistungen einer Hausratsversicherung
Die Formel um die richtige Versicherungssumme ansetzen zu können, und so im Falle eines Schadens richtig und ausreichend versichert zu sein, beträgt mit der Faustformel der Versicherungsgesellschaften xm²*650. Die Versicherungsgesellschaften rechnen hierbei mit einem Versicherungswert von 650,00EUR pro Quadratmeter. Dieser Wert wird aus dem Durchschnitt aller Schadensfälle der vergangenen Jahre hergeleitet. Dazu gehören auch Folgekosten, die mit dem Schaden direkt und kausal zusammenhängen und von der Versicherung erstattet werden.
Im Schadensfall ersetzt die Hausratsversicherung in der Regel den Neuwert. Dies gilt nicht für elektrische Güter, oder Güter die schnell verbraucht werden können. Der Neuwert ist auch nicht der Anschaffungswert, sondern der Preis den das beschädigte Gut jetzt neu kosten würde. Durch Preissteigerung und Inflation werden die Gesellschaften deswegen häufig teurer wegkommen wie zum Zeitpunkt des Kaufs. In manchen Fällen, und auf Wunsch auch regelmäßig, kommt die Hausratsversicherung auf für bestimmte Schäden auf die nicht im Haushalt entstanden sind. Beispiele hierfür sind Schäden an Reisegepäck, Schäden am Arbeitsplatz und Schäden in fremden Haushalten an Gütern die sich im Eigentum des Versicherten befinden. In der Regel ist der Ersatz hier aber nur auf 10% der Versicherungssumme begrenzt.
Was gehört zum Hausrat?
Nach den üblichen und allgemeingültigen Versicherungsbedingungen zählt die Einrichtung, Gebrauchsgüter in Teilen, Verbrauchsgüter, sowie Bargeld und Wertsachen zum versicherten Hausrat. Weiterhin zählen noch Rundfunk-, und Fernsehantennen, Sportgeräte, Hobbyausrüstungen, als Mieter in den Haushalt eingebrachte Dinge, sowie weitere Gebrauchsgegenstände zum versicherten Hausrat. Die Kostenübernahme im Schadensfall beschränkt sich auf Folgekosten die in einem direkten Zusammenhang mit dem Schaden stehen. Beispiele wären: Aufräum-, und Instandsetzungsarbeiten.
Glas-, und Fahrräder werden üblicherweise nur auf besonderen Wunsch mitversichert. Höherwertige Wertsachen müssen im Versicherungsvertrag besonders ausgewiesen werden. Häufig wird hier eine gesonderte Versicherung angeboten. Informieren Sie sich darüber bei ihrem Versicherungsmakler, denn nur dieser kann Sie unabhängig beraten und sämtliche Angebote am Markt vergleichen. Legen Sie hier auch Wert darauf, das der Berater über Kundenbewertungen im Internet verfügt. Dies ist ein Zeichen, das er Ihnen ein umfangreiches Angebot über ihre persönliche Hausratversicherung unterbreiten kann.
Der Versicherungsort
Der Versicherungsvertrag legt den Geltungsbereich der Versicherung fest und begrenzt die Örtlichkeiten. Üblicherweise gilt der Wohnort als der versicherte Ort, zusätzlich werden aber auch Nebenareale wie der Dachboden, Kellerräume und alle auf demselben Grundstück befindlichen Gebäude mitversichert. Wird der Versicherungsort gewechselt, beispielsweise durch einen Umzug, besteht zwei Wochen lang ein doppelter Versicherungsschutz an beiden Orten ab dem Zeitpunkt der Meldung des Umzugs.
Versicherungsschutz außerhalb des vertraglich vereinbarten Versicherungsortes besteht nur in Ausnahmefällen. Hierfür müssen die beschädigten Sachen im Eigentum des Versicherungsnehmers sein und dürfen sich nicht dauerhaft außerhalb des Versicherungsortes befinden. Die Frist hierfür beträgt maximal drei Monate.
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