Beamte können von einer privaten Krankenversicherung profitieren
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Beamte können von einer privaten Krankenversicherung profitieren

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Staatsdiener erhalten vom Dienstherrn viele Vergünstigungen. Besonders in dem Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV), wird das deutlich. Hier kann der Versicherte eine Beihilfe von bis zu 50 Prozent erhalten. Doch auch der Ehepartner und die Kinder können eine Förderung vom Staat erhalten. Um diese zu beantragen, müssen auch sie privat krankenversichert sein. Bei der Auswahl der Anbieter sollte der Versicherungsnehmer jedoch vorsichtig sein. Unterschiedliche Tarife Nicht jeder Versicherer hat die gleichen Konditionen in der Police. Aus diesen Grund ist es besser, dass auch Beamte und Beamte-Anwärter die Angebote vergleichen. Besonders bei der Erstattung und der Höhe der Prämie existieren erhebliche Unterschiede. Das fand die Stiftung Warentest und andere Prüfinstitute bei ihrem Vergleich heraus. Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sinken Die Leistungen der GKV werden auch in Zunft immer weiter sinken. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung wird auf ein Minimum an Leistung gewährleistet sein. Daher sollten Staatsdiener sich eher für eine PKV entscheiden. Denn für die Berechnung des Beitrages, wird nicht das Gehalt einbezogen. Nur die gewünschten Leistungen und das Alter spielen hierbei eine wichtige Rolle. Der Antragsteller hat dadurch einen direkten Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse wäre eine solche Flexibilität nicht möglich. Beiträge steuerlich absetzbar Seit dem Jahr 2010 sind die Beiträge bei Steuererklärung mit abzusetzen. Sie müssen unter dem Punkt Sonderausgaben eingetragen werden. Jedoch werden nur die Basisbehandlungen beim Arzt oder Zahnarzt berücksichtigt. Sonderbehandlungen , wie die Behandlung vom Chefarzt, werden nicht erstattet. Fazit Eine PKV lohnt sich in jeder Hinsicht für Beamte. Durch die Beihilfe vom Dienstherrn zahlen nur einen Teil der Versicherungsprämie, können aber diese im vollem Umfang nutzen. Bei einer GKV gewährt der Staat keine Beihilfe und es besteht keine Möglichkeit sich individuelle Leistungen auszusuchen. Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es auch auf http://www.pkv-beamte-vergleich.de/ .


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