Zahnversicherung mit oder ohne Alterungsrückstellungen?
Die Schweizer CSS revolutionierte im Jahre 2007 den deutschen Markt für Krankenzusatzversicherungen und rückte Zahnzusatzversicherungen ohne so genannte Alterungsrückstellungen ins Bewusstsein von Vermittlern, Versicherungen und Kunden. Mittlerweile sind nahezu alle top Tarife der Zahnversicherung nach diesem Modell kalkuliert.
Nur wenige Gesellschaften bieten sehr gute Zahnzusatzversicherungen noch mit Alterungsrückstellungen an. Wie funktionieren beide Modelle und was sind die Vor- und Nachteile? Junge Leute benötigen noch wenig Zahnersatz, reifere mehr. Der Bedarf an Zahnersatz (wie z.B. Brücken, Kronen, Implantate), steigt im Lebenszyklus des modernen Menschen bis zum Alter von ca. 68 bis 75 Jahren an. Danach sinkt er statistisch wieder.
Der Beitrag einer Zahnversicherung ohne Alterungsrückstellungen folgt genau dieser Entwicklung. Jede Altersgruppe (...nicht jede einzelne Person), das heißt z.B. alle 39-jährigen, alle 40-jährigen, alle 41-jährigen usw., zahlen genau den Beitrag, der dem statistischen Bedarf an Zahnersatzleistungen ihrer gesamten jeweiligen Altersgruppe entspricht. Also in jüngeren Jahren vergleichsweise wenig Beitrag, in späteren Jahren mehr Beitrag - weil statistisch auch mehr Leistungen abgerufen werden. Von Versicherer zu Versicherer verschieden, steigt der Preis entweder jährlich um einige Cent oder alle paar Jahre um einige Euro planmäßig. Auch hat beinahe jede Versicherungsgesellschaft ihre eigenen Altersgruppen in der Zahnversicherung. Nachteil des Modells: Es gibt planmäßig Bewegung beim Preis. Vorteil: Man steigt in jungen Jahren super günstig ein und bekommt dafür bei nahezu allen so kalkulierten Tarifen absolute top Leistungen. Mein Tipp: Beim Vergleich der Zahnversicherung bitte beim Berater nachfragen oder am Vergleichsrechner nachrechnen, in welchem Abstand die Beiträge in welcher Höhe steigen und wann der nächste Alterssprung dran ist.
Zahnzusatzversicherungen mit Alterungsrückstellungen dagegen, wollen über die gesamte Vertragslaufzeit möglichst konstante Beiträge darstellen. In der Jugend, wie auch im Alter. Wenn der Bedarf statistisch mit dem Alter steigt, und der Versicherer einen möglichst konstanten Beitrag anbieten möchte, muss er in "jungen" Jahren vom Beitrag etwas für später weglegen. Deshalb ist im Beitrag ein gewisser "Sparanteil" enthalten. Dieser wird im Alter dazu verwendet, den statistisch höheren Bedarf zu decken, ohne den Beitrag dafür planmäßig anheben zu müssen. Dieser "Sparanteil" ist vereinfacht gesagt die Alterungsrückstellung.
Achtung: Beide Modelle der Zahnversicherung können und müssen die Beiträge außerdem immer dann anpassen, wenn die Zahnarztkosten und/oder Preise für Zahnersatz über einen gewissen Prozentsatz steigen. Gleichgültig ob mit oder ohne Alterungsrückstellungen! An nicht planmäßigen, inflationsbedingten Anpassungen kommt kein Versicherer vorbei, der deutsche Zahnarztrechnungen erstattet. Theoretisch muss in einem solchen Fall die Zahnversicherung mit Alterungsrückstellung sogar etwas mehr angepasst werden, da jetzt auch etwas mehr "Sparanteil" für später zurück legen muss.
Mein Tipp: Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Zahnzusatzversicherung, unabhängig ob mit oder ohne Alterungsrückstellungen, entsprechend Ihrer individuellen Wünsche zuerst auf ein gesundes Preis-/Leistungsverhältnis, nicht in erster Linie auf das Kalkulationsmodell. Anpassungen kann es bei beiden geben. Fragen Sie bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen nach den Alterssprüngen. Und: Achten Sie darauf, dass der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht im Leistungsfall (etwa nach Erstattung einer besonders hohen Rechnung) verzichtet.
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