Welche Kosten trägt die Halterhaftpflichtversicherung für Flugzeuge?
Welche Luftfahrversicherung für den Schaden einer Flugzeugkatastrophe aufkommen muss, hängt immer von der konkreten Art des Schadens sowie von der Absturzursache ab. Der grundsätzliche Schadenersatzanspruch ergibt sich auf der Basis des Paragrafen 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit den Paragrafen 33 bis 43 des deutschen Luftverkehrsgesetzes. Wie hoch dieser Anspruch ist, errechnet sich ebenfalls anhand der Umstände des Einzelfalls. Für Personenschäden kommen in der Regel die sogenannten „Sonderziehungsrechte“ aus dem Montrealer Abkommen aus dem Jahr 1999 zum Einsatz, die in der Verordnung EG 2027/97 definiert wurden.
Zuerst einmal muss angemerkt werden, dass die Halterhaftpflicht in Analogie zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen steht. Sie deckt alle Schäden ab, die durch den gesetzeskonformen Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht werden. Bei einem Absturz würde die Halterhaftpflicht beispielsweise den Schaden an Gebäuden ersetzen, auf welche das Flugzeug aufprallt. Werden dabei Personen verletzt, erhalten auch sie eine Entschädigung aus der Halterhaftpflicht für Flugzeuge. Das Personal zur Bedienung des Flugzeugs ist automatisch mitversichert, wogegen die Passagiere aus dem Schutz der Halterhaftpflicht ausgeschlossen sind.
Welche Versicherungen zahlen bei verletzten oder getöteten Passagieren?
Werden bei einer Flugzeugkatastrophe Passagiere in Mitleidenschaft gezogen, haben sie in den meisten Fällen Ansprüche auf verschiedene Arten von Versicherungen. Liegt ein Verschulden der Betreiber bzw. von demjenigen, der mit der Bedienung des Flugzeugs beauftragt wurde zugrunde, bestehen Schadensersatzansprüche gegen die Fluggesellschaft. Diese kann das bestehende Schadenersatzrisiko auf eine Sitzplatz-Unfallversicherung für Flugzeuge abwälzen. Wissen sollten betroffene Fluggäste und Angehörige, dass sie aufgrund des Montrealer Abkommens, bereits einen Anspruch haben, wenn die Absturzursache noch nicht abschließend geklärt wurde. Wie hoch die Entschädigung der Sitzplatz-Unfallversicherung des Betreibers ist, hängt von den in der Police individuell vereinbarten Deckungssummen ab.
Ansprüche aus privaten Versicherungen bei einer Flugzeugkatastrophe
Neben den Schadenersatzansprüchen aus der Betreiberhaftung kommen als Leistungsträger einige weitere Versicherungen in Frage. Dazu zählen private Unfallversicherungen sowie Lebensversicherungen. Geschieht der Absturz während einer Dienstreise oder auf dem Weg zur Arbeit, kann auch die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch genommen werden. Geht die Flugzeugkatastrophe mit einem Verlust von Wertgegenständen im Gepäck einher, greifen parallel zur Haftung des Flugzeugbetreibers bei Kurzreisen die Hausratversicherung und bei längeren Urlaubsreisen die Reisegepäckversicherung.