Die Bundesregierung hat für das Jahr 2006 und 2007 einige Änderungen im deutschen Steuerrecht verabschiedend, diese treffen bereits teilweise 2006 in Kraft. Neben der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 %, treten noch einige weitere Gesetzesänderung in Kraft.
Aufwendungen für einen Steuerexperte u.a. Steuerberater und Lohnsteuerhilfeverein welche dieErstellung der privaten Steuererklärung durchführen, können bereits für das Jahr 2006 nicht mehr als Kosten bei der Einkommenssteuererklärung abgezogen werden, diese Kosten werden komplett den privaten Aufwendungen zugerechnet und sind somit nicht mehr Steuermindernd zu berücksichtigen, sogar die Aufwendungen für ein Lohnsteuerprogramm können dann nicht mehr bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Unternehmen die kosten für einen Steuerberater im Rahmen Ihres Unternehmens haben, können diese Aufwendungen weiterhin als Betriebsausgaben geltend machen, hierunter fallen vor allem die Gebühren für die Führung der Buchhaltung und die Erstellung der Umsatzsteuererklärung.
Und wie sieht es mit den Fahrtkosten zur Arbeitsstätte aus? Hier hat sich die Bundesregierung etwas ausgedacht. Künftig sollen die Fahrtkosten zur regelmäßigen Arbeitsstätte nur noch ab dem 21 km als Werbungskosten in dem Lohnsteuerjahresausgleich Steuermindernd anerkannt werden. Diese zweifelhafte Entscheidung könnte 2007 noch einige Gerichte beschäftigen, denn nicht jeder Arbeiter wird diese Entscheidung so akzeptieren und könnte gegen diese Entscheidung der Regierung vor Gericht ziehen.
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