In vielen Familien funktioniert es reibungslos, zuweilen führt das Unterhaltsrecht aber auch zu Zwistigkeiten,die ganze Familien auseinander bringen können. Das Recht auf Unterhalt ist dabei ein elementares Recht, das die Kinder gegenüber ihren Eltern haben. Sind die Kinder noch klein oder im schulfähigen Alter wird der Unterhalt in aller Regel durch so genannten Naturalunterhalt gewährt. Die Eltern gewähren ihren Kindern Unterkunft und Kost, sorgen für eine angemessene Ausstattung. Ab einem gewissen Alter gehört zu dem Anspruch auf Unterhalt auch ein Anspruch des Kindes auf Taschengeld. Brisant wird die Unterhaltsfrage meistens, wenn die Kinder nach der Schule ein weiterführendes Studium aufnehmen. Tatsächlich besteht die Unterhaltspflicht für die Eltern während der gesamten Ausbildung der Kinder. So ist zumindest schon einmal geklärt, dass auch ein Studium grundsätzlich und im Rahmen ihrer Leistungsmöglichkeit von den Eltern finanziert werden muss. Einzelheiten sind dabei selbstverständlich höchst umstritten. Muss der Nachwuchs beispielsweise eine Universität in der Nähe des Heimatortes wählen, um zu Hause wohnen bleiben zu können? Was passiert, wenn der eigene Sohn zum Beispiel das Jurastudium nicht innerhalb der Regelstudienzeit von acht Semestern erledigt, sondern auch nach 14 Semestern noch kein Abschluß in greifbarer Nähe ist? Wie ist schließlich zu entscheiden, wenn der filius nach dem Jurastudium auch noch ein Medizinstudium absolvieren will, weil er sich später einmal auf das Medizinrecht spezialisieren will?
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