Rechtliche Bestimmungen zu Feuerwerken
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Rechtliche Aspekte zum Thema Feuerwerk

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Nur an Silvester ist es uneingeschränkt erlaubt, Pyrotechnik einzusetzen. Der Einsatz zu anderen Zeiten ist streng reglementiert. So muss extra ein Zeitfenster genehmigt werden, in dem Stadt, Kommune oder Eigentümer einer Feuerwerksveranstaltung zustimmen. Das Zeitfenster gibt ganz klar vor, wann diese zu beginnen und wann diese zu enden hat. Unabhängig davon ist der Einsatz von Pyrotechnik in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Heimen untersagt.

Die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) klassifiziert Pyrotechnik anhand ihrer Gefährlichkeit für den Nutzer und seine Umwelt. Die Skala reicht von Großfeuerwerken der Klasse IV, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfen – z.B. bei einer professionellen Feuershow - bis zum Kleinstfeuerwerk Klasse I, das auch Ganzjahresfeuerwerk genannt wird.

Der Verkauf und der Einsatz von Feuerwerk sind in Deutschland strikt geregelt. So dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II nur in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Rechtlich erlaubt ist der Einsatz von 0:00 am 31.12. bis zu 24.00 am 1.1. Örtliche Behörden haben zusätzlich die Möglichkeit, die Verwendung weiter zu beschränken oder gänzlich zu untersagen. Darüber hinaus dürfen nur Volljährigen im Alter von mindestens 18 Jahren Klasse II-Feuerwerke verwenden und auch dies nur außerhalb von Gebäuden.

Unproblematisch ist dagegen der Verkauf und Einsatz des Ganzjahresfeuerwerkes, also Pyrotechnik, die von der BAM  für unbedenklich und ungefährlich in Klasse I eingestuft wurde.
Es kann das ganze Jahr über verkauft und von Minderjährigen eingesetzt werden.

Die Menge an schlecht ausgebildeten Pyrotechnikern, Unfällen  und Schwierigkeiten mit dem Umweltschutz führen einerseits zu einer geringeren öffentlichen Akzeptanz, andererseits zu einer Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen. So ist es Privatpersonen seit 2005 gesetzlich untersagt, Feuerwerkskörper aus dem Ausland zu importieren. Das Verbot wurzelt in der fehlerhaften Qualität vieler Billiganbieter. Einfuhr von Pyrotechnik aus der EU ist ausschließlich Fachbetrieben mit Lizenz möglich.


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