Die Limited ist eine nach englischem Recht gegründete Gesellschaftsform, worauf sich in den letzten Jahren viele Rechtsanwälte, Steuerberater und Internetfirmen spezialisiert haben. Das Gesellschaftsrecht in England ist wesentlich einfacher und unternehmerfreundlicher als das deutsche Recht. Die Limited stellt gerade für Existenzgründer eine echte Alternative zur deutschen GbR oder GmbH dar. Obwohl die Limted genauso wie die GmbH eine juristische Person im Sinne des deutschen Gesetzes und somit voll geschäftsfähig ist, erweist sich die Gründung einer GmbH als schwieriger und langfristiger. Diese kann bei der GmbH bis zu einem Jahr dauern und ist mit strengen Auflagen verbunden. Die Gründung einer Limited ist zwischen 24 Stunden und 2 Wochen erledigt. Die Limited besteht aus dem Geschäftsführer (Company Director), dem Buchhalter (Company Secretary) und dem Gesellschafter (Shareholder), wobei als Mindestanforderung für die Gründung der Geschäftsführer und der Buchhalter ausreichen. Die Gesellschafter einer GmbH beteiligen sich mit Stammeinlagen an dem Stammkapital von 25.000 €, wobei 12.500 € einzuzahlen sind. Nach außen hin wird sie durch den Geschäftsführer vertreten; die innere Struktur und Firmenpolitik bestimmt die Gesellschafterversammlung. Der Geschäftsführer der GmbH muss die erforderlichen Anmeldungen und Eintragungen, ggfs. unter Einbeziehung eines Rechtsanwaltes, vornehmen und haftet im Schadensfall mit seinem gesamten Privatvermögen. Die Kosten für die Gründung einer GmbH belaufen sich auf bis zu einigen tausend Euro. Die Kosten für die Gründung einer Limited liegen zwischen 200-700 €. Übernimmt z.B. ein Rechtsanwalt die Anmeldeformalitäten so können auch hier höhere Kosten entstehen. Das Stammkapital beträgt für die Limited 100 englische Pfund (ca. 140 €), und 1 Pfund ist einzuzahlen. Die Haftungssumme einer GmbH liegt bei 25.000€ und die einer Limited bei 1 englischen Pfund (ca. 1,40 €). Im Schadensfall haftet nur die Limited. Die Limited ist besser für die Bildung einer Holding geeignet, da sie kostengünstiger, schneller und unbürokratischer gegründet werden kann. Die Nachteile einer Limited liegen u.a. in der Pflicht zur Offenlegung und in der Gerichtsbarkeit. Streitfälle müssen nach englischem Recht geführt werden und bedingen mitunter hohe Kosten für einen Rechtsanwalt.
Wolfgang Dollendorf (wolfgang.dollendorf@rock-away.de)
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