Trotzdem die Vermieter häufig am längeren Hebel sitzen, müssen sich Mieter längst nicht alles gefallen lassen. So sind Modernisierungsmaßnahmen nicht in jedem Falle zu dulden. Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter den Mieter mindestens drei Monate im Voraus schriftlich über die geplanten Modernisierungsmaßnahmen informieren muss. Der Mieter muss all jene Maßnahmen dulden, mit Hilfe derer Energie eingespart werden kann. Allerdings kann er lt. neuem Mietrecht allen Modernisierungsmaßnahmen widersprechen, die das Leben in der eigenen Wohnung stark beeinträchtigen würden. Auch können alle Personen, die ebenfalls dauerhaft in der Wohnung leben, diesen Maßnahmen widersprechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hier um Verwandte des eigentlichen Mieters handelt oder nur um den Lebenspartner oder andere Personen. Außerdem wird dem Mieter ein zweimonatiges Kündigungsrecht, somit also eine verkürzte Kündigungsfrist, eingeräumt, wenn durch die Modernisierungsmaßnahmen eine Mieterhöhung ins Haus stünde. Dann heißt es, sich wieder auf die Suche nach einer geeigneten Wohnung zu begeben. Dabei sollte man sich auch im WWW umschauen. Denn zahlreiche Portale werden von den Maklern und Vermietern immer umfangreicher genutzt. Das mag wohl zum Teil auch daran liegen, dass sie ihre Immobilien kostenlos inserieren können, was natürlich auch eine günstigere wirtschaftliche Situation für die Makler herbeiführt. Auf der Suche nach Wohnungen spielt deshalb das Internet eine immer wichtigere Rolle.
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