Jedem dem von seinem Vermieter bereits einmal der Mietvertrag für die Wohnung gekündigt wurde, weiß um die Bedeutung die die Materie Mietrecht in Deutschland hat. Erreicht einen erst die Kündigung durch den Vermieter, dann hat man bestenfalls noch ein paar Monate Zeit um sich nach einer neuen Bleibe umzuschauen. Dabei besteht gerade bei Mietverträgen über Wohnraum in Deutschland ein durchaus weitreichender Schutz für den Mieter. Grundsätzlich darf der Vermieter den Mietvertrag über Wohnraum nämlich nicht so ohne weiteres kündigen, sondern er benötigt einen wichtigen Grund hierfür. Von der Rechtsordnung anerkannt ist zum Beispiel die Kündigung wegen Eigenbedarf. Hier erklärt der Viermieter sinngemäß, dass er die Wohnung oder das Haus in absehbarer Zeit für sich selber oder einen nahen Angehörigen benötigt. Gegen solche Eigenbedarfskündigungen ist der Mieter grundsätzlich machtlos. Selbstverständlich hat der Vermieter auch bei der Kündigung wegen Eigenbedarf die gesetzlich vorgesehenen Fristen einzuhalten. Dabei kann als Faustregel gelten, dass die Fristen umso länger sind, je länger das Mietverhältnis Bestand hatte. Hin und wieder kommt es vor, dass vom Vermieter der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wird. Da soll die Wohnung angeblich für den Sohn benötigt werden, der ein Studium aufnehmen will. Dieser Sohn zieht dann auch ein, jedoch nach einer kurzen Frist von nur einem Monat wieder aus. Eine solche Vorgehensweise akzeptiert das Mietrecht in Deutschland nicht.
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