Bei Eigenbedarf kann ein Mietvertrag gekündigt werden.
Das Mietrecht in Deutschland ist eins der wichtigsten Rechtsgebiete überhaupt. Das Mietrecht entscheidet nämlich im Zweifel darüber, ob man Wohnung oder Haus als Lebensmittelpunkt weiter nutzen und behalten darf, oder ob ein Vermieter möglicherweise das Recht hat, das Nutzungsverhältnis zu beenden. dabei hat das Mietrecht in Deutschland der Kündigung von Wohnraum deutliche Grenzen gesetzt. Sicherlich wird durch dieses eher rigide Mietrecht die Privatautonomie und die Vertragsfreiheit ein Stückweit außer Kraft gesetzt. Andererseits hat diese gesetzgeberische Entscheidung ihre Begründung in der Wichtigkeit von Wohnraum für ein würdiges Leben eines jeden einzelnen. Das Mietrecht besteht danach zum Beispiel darauf, dass ein Vermieter, der einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen hat, für die Beendigung dieses Vertrages einen wichtigen Grund benötigt. Es kann also der Vermieter in keinem Fall einen Mietvertrag nach Gusto beenden, weil ihm etwa die Nase des Mieters oder dessen neue Freundin nicht gefällt. Als wichtigen Kündigungsgrund akzeptiert das Mietrecht zum Beispiel den Eigenbedarf des Vermieters. Wenn der Vermieter also nachweisen kann, dass er selber demnächst auf der Straße leben müsste, dann darf er selbstverständlich in seine eigene Immobilie einziehen und das Mietverhältnis entsprechend beenden. Dabei kommt es relativ häufig vor, dass der so genannte Eigenbedarf von Vermietern nur vorgeschoben wird. Kommt dies in der Folge heraus, ist der Vermieter dem Mieter zum Schadensersatz verpflichtet.
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