Arbeit darf nicht krank machen
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Arbeitnehmerschutz - Arbeit darf nicht krank machen

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Der Arbeitnehmerschutz umfasst die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers durch präventives Wirken. Dieses basiert auf Grundlage von Beratungen von Behörden, Arbeitgebern und -nehmern, durch Begutachtungen etwa von Arbeitsbedingungen und verbesserungswerten Konfliktherden sowie durch Kontrollen geschlossener Vereinbarungen und die Bewilligungen außerarbeitsvertraglicher Zusatzleistungen für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen. Gestützt wird das Handeln im Namen des Arbeitnehmerschutzes durch das Unfallversicherungsgesetz und das Arbeitsgesetz.
Ein sozialpolitisches Grundanliegen der Arbeiterkammern und Gewerkschaften ist die Humanisierung der Arbeit - Arbeit soll nicht krank machen. Eine menschengerechte und sichere Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsumgebung muss demnach im Vordergrund stehen.
Forderungen des Arbeitnehmerschutzes nach Humanisierung der Arbeit haben zum Ziel, die Lebensqualität im betreffenden Betrieb zu erhöhen und Gesundheitsschädigungen zu verhindern - Maßnahmen, die nicht nur dem einzelnen Arbeiter, sondern dem ganzen Betrieb und somit allen zugute kommen. Der Arbeitnehmerschutz umfasst technische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische Maßnahmen. Er besteht also aus einer Gesamtheit aller Mittel, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.
Ganz allgemein stellt der Arbeitnehmerschutz nach dem Gesetzgeber das Bestreben dar, den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu erreichen. Ein umfassender und funktionierender Arbeitnehmerschutz ist eine Grundvoraussetzung für die Sicherung und Erhaltung der Gesundheit der
Arbeitnehmer. In diesem Sinne sollen Anregungen gegeben und die betrieb-
liche Umsetzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften gefördert werden.


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