Wer hat einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II
Die Arbeitsmarktreform Hartz IV ist das Ergebnis der damaligen rot-grünen Bundesregierung, angeführt durch den damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder. Im Jahre 2005 wurde die alte Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe zusammen gelegt. Die damalige Bundesregierung hatte sich erhofft, dass dadurch die Menschen mehr dazu angehalten sind, Jobs anzunehmen. Aber wer bekommt nun das Arbeitslosengeld II? Und wer bekommt das Sozialgeld?
Grundsätzlich ist das Arbeitslosengeld II ist eine "Sicherung des Lebensunterhaltes bei finanziellen Notlagen" und wird solange gezahlt, bis man wieder in das Arbeitsleben integriert ist.
Einen Anspruch auf Hartz IV haben alle Menschen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das 65 Lebensjahr nicht überschritten haben. Außerdem dürfen Hartz IV erhalten, die täglich mindestens 3 Stunden arbeiten können und keinen Anspruch auf Bafög oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Und natürlich erwerbsfähige Bürger, die nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können. Erwerbsfähig bedeutet, dass man grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Erwerbsfähig bedeutet, dass man mindestens drei Stunden am Tag arbeiten gehen kann. Kann man dies nicht, weil man durch eine Behinderung eingeschränkt ist oder chronisch krank ist und demnach nicht das Minimum an 3 Stunden Arbeitsleistung zur Verfügung stellen kann, so hat man einen Anspruch auf Sozialgeld (damalige Sozialhilfe).
Der ALG II Regelsatz ist mit der Rentenerhöhung gekoppelt. Da nun die Rente zur Zeit kaum steigt, steigt auch der ALG II Regelsatz kaum. Zur Zeit hat ein allein stehender erwerbsfähiger Hartz IV Empfänger 347 Euro. Lebt man in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, so wird das Geld des Partners mit angerechnet. Demnach erhält man dann nur noch 90 Prozent des regulären ALG II Regelsatzes. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, "eheähnliche" (auch gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des Partners).
Wenn man nun mit Verwandten unter einem Dach lebt, so wird unterstellt, dass man für einander sorgt. Das führt dazu, dass das Einkommen des Verwandten mit einberechnet wird. Unter Umständen kann es sein, dass man dann keinen Anspruch mehr auf Hartz IV hat.
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