Schenkkreis: Warten Sie als Geschädigter nicht auf die Verjährung
Zwischen einigen hundert Euro und mehreren tausend Euro sollen in den letzten Jahren eine Vielzahl von Menschen in Deutschland durch ihr Mitwirken an einem Schenkkreis geschädigt worden sein. Dabei wissen die meisten Opfer offensichtlich nicht, dass sich fast alle Opfer ihr Geld, was sie jemandem im Rahmen eines Schenkkreis "geschenkt" haben zurückfordern können. Der Bundesgerichtshof hatte nämlich eine weitreichende Entscheidung getroffen, wonach die Beschenkten die Gelder zurückgeben müssen. Denn das Veranstalten eines Schenkkreis ist sozialschädlich, wie der BGH in dem Grundsatzurteil aus November 2005 festgestellt hatte.
Das oberste deutsche Zivilgericht musste sich mit dem Fall befassen, weil eine "Beschenkte", die bereits vor dem Landgericht unterlegen war, das Rechtsmittel der Revision einlegte. Denn schon das Landgericht erkannte die Sittenwidrigkeit des auf dem Schneeballsystem beruhenden Schenkkreis, so dass es die Beklagte zur Rückzahlung des Geldes verurteilte. Damit wollte sich die unterlegene Beklagte jedoch nicht zufrieden geben und zog im Jahre 2005 vor dem Bundesgerichtshof. Aber auch hier wollte man die Veranstalter von Schenkkreisen nicht noch zusätzlich motivieren, indem man die Initiatoren derartiger Schenkkreise noch höchstrichterlich in Sicherheit wähnt, sie könnten das im landläufigem Sinne betrügerisch erlangte Geld behalten. Denn damit würde der Wille des Gesetzgebers konterkariert, war der 3. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im November 2005 der Meinung. Aus diesem Grunde lehnte auch der BGH die Rechtsauffassung der Beklagten und ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts im Schenkkreis-Fall ab.
Schenkkreise sind auch unter anderen Namen wie Ritter der Tafelrunde, Unternehmerkreis, Herzkreis, Sonnenwind und Sonnenkind, bekannt. Typisch für Schenkkreise ist der Umstand, dass nur eine verschwindende Minderheit zu den Gewinnern zählt, jedoch deutlich mehr als 90% der Mitspieler ihr eingesetztes Geld für gewöhnlich verlieren.
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