Arbeitsrecht: Welche Regelungen beinhaltet das Gleichbehandlungsgesetz?
Am 18.08. 2006 ist das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten, das Änderungen im Arbeitsrecht und allgemeinen Zivilrecht mit sich gebracht hat.
Das neue AGG dient dem Schutz von Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund
·Alter
·Rasse
·Geschlecht
·Sexueller Identität
·Religion
·Weltanschauung
·Behinderung oder
·Ethnischer Herkunft.
Streitfälle dürften sich insbesondere hinsichtlich der Fragen, wann genau jemand warum genau diskriminiert wird, ergeben.
Zu den betroffenen Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer, Auszubildenden,arbeitnehmerähnlichen Selbständigen sowie in Heimarbeit Tätige.
DieBedingungen des Arbeitsrechts betreffen vor allem die betriebliche Organisation und das Personalauswahlverfahren von Arbeitgebern. Diesemüssen im Streitfall das Nichtvorliegen einer Diskriminierung beweisen, woraus sich die Notwendigkeit umfassender Dokumentationen bei personellen Entscheidungen ergibt.
Verbotswidrige Benachteiligungen können
·die Unwirksamkeit der benachteiligenden Vereinbarungen,
·ein Beschwerderecht der Beschäftigten,
·ein Leistungsverweigerungsrecht sowie
·den Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz
zur Folge haben.
Das AGG schützt auch vor Benachteiligung im allgemeinen Zivilrecht, also bei allen Arten von Verträgen.
In Angelegenheiten, die das Arbeitsrechtsgesetz betrifft, berät und vertritt Sie am besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. In Oldenburg stehen Ihnen dafür u. a.
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