Ein grundsätzliches Misstrauen an der Schulmedizin treibt heute immer mehr Menschen dazu, alternative Heilmethoden auszuprobieren. Der Besuch beim Heilpraktiker, vor Jahrzehnten noch belächelt, wird heute immer mehr zur Gewohnheit.
Heilpraktiker greifen auf das uralte Wissen der Menschheit über die Zusammenhänge im Körper zurück. Das Betätigungsfeld des Heilpraktikers ist umfangreich. Von der Akupunktur, über die Homöopathie und die Magnetfeldtherapie, bis hin zu so exotischen Ausläufern wie der Urlichttherapie, die fast schon in den Bereich der Esoterik einzuordnen ist, reicht das Spektrum. Sowohl der rein medizinische Sektor, wie auch das Feld der Psychotherapie ist heute von Heilpraktikern besetzt.
Die Berufsbezeichnungen des Heilpraktikers im psychotherapeutischen Umfeld lauten zum Beispiel:
Praxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz)
Psychotherapie (gem. Heilpraktikergesetz)
Heilpraktiker (eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie)
Heilpraktiker (Psychotherapie)
Psychotherapeutischer Heilpraktiker
psychologischer Berater (HPG)
Der rein medizinisch orientierte Heilpraktiker muss vor dem jeweiligen Gesundheitsamt der Stadt in der er eine Praxis eröffnen möchte bestimmte medizinische Grundkenntnisse nachweisen
Diese liegen vor allem in den Bereichen:
Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie und der allgemeinen Krankheitslehre, Der Heilpraktiker muss in der Lage Sein Volkskrankheiten (besonders Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten) zu erkennen und zu unterscheiden. Kenntnisse der Pathologie des Menschen, werden ebenso erwartet wie die
Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände.
Techniken der klinischen Befunderhebung (Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme,Deutung grundlegender Laborwerte, Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme, Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation sind ebenfalls zu prüfendes Wissen.
Damit die Öffentlichkeit zwischen zugelassenem, studierten Arzt und Heilpraktiker unterscheiden kann, schreibt das Heilpraktikergesetz vor, dass der Zusatz Heilpraktiker zwingend vorgeschrieben ist.
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