Wie werden Leistungen für einen Pflegedienst beantragt?
Der Antrag auf die Zuschüsse zur Beauftragung der Pflegedienste muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Entgegengenommen werden die Anträge in der Regel von den Krankenkassen. Viele der Krankenkassen stellen für die Pflegegeldanträge spezielle Formulare als PDF für den Download auf ihren Internetseiten bereit. Steht ein solches Formular nicht zur Verfügung, kann der Antrag alternativ auch formlos eingereicht werden. Das sollte zum frühestmöglichen Termin geschehen, da das Pflegegeld immer erst ab dem Datum gewährt wird, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist.
Welche Angaben muss der Antrag auf Geld für einen Pflegedienst enthalten?
Die wichtigsten Angaben für den Antrag auf Zuschüsse für die Kosten der Pflegedienste muss zuerst einmal die persönlichen Daten des Betroffenen inklusive seiner Versichertennummer beinhalten. Außerdem sollte vermerkt werden, ob der Pflegebedürftige einen Betreuer oder Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat. Falls das so ist, benötigt die Pflegekasse zur Bearbeitung des Antrags auch dessen Kontaktdaten. Wichtig ist die Angabe, welche Art von Zuschüssen gewährt werden soll. Möchte der Betroffene einen Pflegedienst beauftragen, kommen die Varianten Kombinationsleistung und Pflegesachleistungen in Frage. In diesem Fall muss der Antrag Angaben enthalten, welcher Pflegedienst den Auftrag für die Betreuung bekommen soll. Ergänzend benötigt die Pflegekasse die Kontaktdaten des Hausarztes.
Ursachen entscheiden über den Träger des Pflegegeldes
Was die Pflegekasse unbedingt benötigt, sind Angaben zur Ursache der Pflegebedürftigkeit. Danach wird entschieden, wer als Kostenträger für da Pflegegeld in Anspruch genommen werden kann. Ist die Pflegebedürftigkeit durch einen Wehrdienstschaden oder Kriegsschaden entstanden, ist das Versorgungsamt dafür zuständig. Liegen der Pflegebedürftigkeit ein Arbeitsunfall, ein Arbeitswegeunfall oder eine Berufskrankheit zugrunde, müssen die zuständigen Berufsgenossenschaften die Kosten für den Pflegedienst übernehmen. Bereits von anderen Stellen genehmigte Zuschüsse müssen im Antrag auf Pflegegeld mit angegeben und durch Kopien der dazugehörigen Bescheide nachgewiesen werden.
Einwilligungserklärung beim Pflegegeldantrag nicht vergessen!
Um die Pflegebedürftigkeit zu beurteilen, benötigen das Versorgungsamt, die Pflegeversicherung und auch die Berufsgenossenschaften Auskünfte von den behandelnden Ärzten, die aufgrund der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes nicht ohne die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen gegeben werden dürfen. Das heißt, dass der Antragsteller die Ärzte auf der Grundlage des Paragrafen 18 des SGB XI gegenüber der Pflegekasse von der Schweigepflicht entbinden muss. Muster für die Schweigepflichtsentbindung können an verschiedenen Stellen im Internet heruntergeladen werden.
Antrag: https://www.aok.de/aokplus/gesundheit/pflegeversicherung-antrag-stellen-207135.php
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